Notfallvorrat nach eigenen Möglichkeiten anlegen
25. August 2016
Die aktuelle Empfehlung der Bundesregierung, einen Norfallvorrat anzulegen, hat ordentlich für Aufsehen gesorgt. Während der Gedanke dahinter natürlich grundsätzlich nicht verkehrt ist, dürfen Hamsterkäufe jedoch nicht dazu führen, dass die Hälfte hinterher weggeschmissen wird.
Nur hamstern, was man auch regelmäßig isst
„Reis, Hülsenfrüchte oder Konserven, die jahrelang in der Speisekammer lagern und irgendwann im Müll landen, dürfen nicht das Ergebnis eines solchen Aufrufs sein“, so Gudrun Köster von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Angelegte Vorräte sollten daher regelmäßig verbraucht werden. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, nicht einfach wahllos Lebensmittel zu kaufen, nur weil sie besonders lange haltbar sind. Es kommt vor allem darauf an, Vorräte anzulegen, die man auch im Alltag regelmäßig essen würde. Bislang besteht allerdings noch kein Grund zur Annahme, dass die Hamsterkäufe aufgrund der neuen Empfehlung zunehmen. Bereits in der Vergangenheit gab es solche Aufrufe, wie etwa „Aktion Eichhörnchen“ im Jahr 1961. Damals stellte eine Umfrage fest, dass gerade einmal zwei bis drei Prozent der Bevölkerung dem Aufruf gefolgt waren.
Auch wenig Vorräte können helfen
Das Scheitern derartiger Aktionen in der Vergangenheit zeigt allerdings, dass die Aufrüfe realistisch gestaltet sein sollten. Nicht jeder hat schließlich das Geld oder den Platz mehrere Liter Wasser und zahlreiche Konserven und Co. auf Vorrat zu lagern. Das heißt jedoch nicht, dass die Empfehlung komplett ignoriert werden sollte. Vielmehr ist es bereits hilfreich, wenn jeder sich nach seinen eigenen Möglichkeiten vorbereitet. So ist bereits ein Kasten Wasser als Vorrat und ein paar Konserven zusammen mit Haferflocken, Knäckebrot und Zwieback besser als nichts. Es wird hierfür nicht viel Platz benötigt und im Notfall kann man diese Dinge immer gut gebrauchen, selbst wenn der Notfall lediglich aus einem Stromausfall besteht oder die Wasserleitung kurzzeitig streikt. Auch hier gilt jedoch: Immer nur das lagern, was man auch abseits von kleinen oder großen Notfällen verbraucht.
Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
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