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Gepäckverlust bei Flugreisen

24. Januar 2013

Kommt es bei einer Flugreise zum Gepäckverlust ist dies zwar sehr ärgerlich, da man zunächst ohne Koffer dasteht, aber trotz allem noch lange kein Grund den Urlaub abzubrechen. Jeder hundertste Koffer geht beim Fliegen zwar verloren, aber 95 Prozent aller vermissten Gepäckstücke tauchen auch wieder auf.

Verlustmeldung

Bei der Gepäckaufgabe erhält jeder Reisende einen Aufkleber mit der Gepäckregistriernummer, der beim Gepäckverlust das wichtigste Beweisstück darstellt. Der Verlust sollte sofort, möglichst noch am Flughafen, gemeldet werden, da ansonsten der Schadenersatzanspruch erlischt. Verlaufen die ersten Nachforschungen am Lost-and-Found-Schalter erfolglos, muss eine Verlustmeldung aufgenommen werden. Diese enthält die Personen- und Flugdaten sowie alle Angaben zum Gepäckstück. Flugreisende erhalten eine Kopie mit einer Referenznummer, die für den weiteren Suchverlauf wichtig ist.

Meldefrist

Kommt das Gepäck beschädigt am Zielort an, gilt eine Meldefrist von sieben Tagen. Wenn das Gepäck verspätet ankommt, verlängert sich diese Frist auf 21 Tage.

Zustellung des Gepäcks

Wie eine Airline mit dem Gepäckverlust umgeht ist durchaus verschieden. Es kann durchaus sinnvoll sein sich bereits vor Antritt des Fluges über die Bestimmungen zu informieren, damit man im Falle des Falles um seine Rechte und Möglichkeiten weiß. Eine wichtige Frage die sich stellt ist, ob Gepäck, das wieder auftaucht zum Feriendomizil oder an die Heimatadresse des Fluggastes geschickt wird. Im Regelfalle ist ein solcher Service kostenlos. Verweigert eine Fluggesellschaft die Zustellung wider Erwarten können Reisende sich die Fahrtkosten zum Flughafen erstatten lassen.

Unterstützung bei Gepäckverlust

Für die Unterstützung der Airline für die Zeit ohne Gepäck gibt es keine einheitlichen Regelungen. Bei manchen Fluggesellschaften gibt es bei Gepäckverlust ein Paket mit dem Nötigsten (Unterwäsche und Toilettenartikel), bei anderen wiederum nicht. Wer ohne Gepäck am Urlaubsort landet hat grundsätzlich das Recht sich auf Kosten der Fluggesellschaft eine Ersatzausstattung zu kaufen. Was eine solche umfasst und wie viel sie wert sein darf variiert von Airline zu Airline. Damit die Fluggesellschaft für den Ersatz aufkommt, muss die Anschaffung jedoch plausibel sein. Die Maßstäbe hierfür sind je nach Urlaubsziel und -art verschieden. Was die Unterstützung bei Gepäckverlust angeht gibt es zudem unterschiedliche Zahlungsmodalitäten. Meisten müssen die Reisenden das Geld vorstrecken. Nur teilweise wird ein Vorschuss – je nach Buchungsklasse zwischen 20 und 200 Euro – gewährt. Um die Ausgaben nachzuweisen, müssen Reisende die Kaufbelege aufbewahren und spätestens drei Wochen nachdem das Reisegepäck wieder aufgetaucht ist bei der Airline einreichen.

Schadenersatzanspruch

Kann das Gepäck nicht wiedergefunden werden, muss der Fluggast einen Fragebogen ausfüllen, in dem er den Inhalt und Wert des Koffers genau beschreibt. Dieser muss zusammen mit der Bitte um Schadenersatz bei der Fluggesellschaft eingereicht werden und wird dort geprüft. Die Airline legt dann zugrunde, was sich im Koffer befunden hat und ermittelt die Summe, die erstattet wird. Als Höchstbetrag gilt in der Regel jedoch 1200 Euro pro Fluggast und Gepäckstück.

Foto: RainerSturm/pixelio.de