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Der neue Rundfunkbeitrag

04. Februar 2013

Der neue Rundfunkbeitrag soll das alte System der Rundfunkgebühren vereinfachen. Einfacher wird es jedoch vor allem für den neuen Beitragsservice. Mit dem neuen Beitragssystem wird eine Gebühr fällig, unabhängig von der Anzahl der in der Wohnung (und im Auto) vorhandenen Geräte und Personen.

Die Rundfunkanstalten bzw. die Mitarbeiter des Beitragsservice – ehemals GEZ – müssen mit dem neuen Rundfunkbeitrag nicht mehr aufwendig prüfen, welche Geräte als Rundfunkempfänger zu werten sind, wie viele Personen in einer Wohnung leben und wie viele Geräte dort betrieben werden. Der Rundfunkbeitrag ist für jede Wohnung zu zahlen, egal ob Radio- und/oder Fernsehgerät überhaupt vorhanden sind. Grundsätzlich gilt die Beitragspflicht für alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger. Sie beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Bewohner erstmals in der Wohnung wohnt, nach dem Melderecht dort gemeldet ist oder im Mietvertrag als Mieter genannt wird. Im Gegenzug müssen alle übrigen in der Wohnung lebenden Personen keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Rundfunkbeitrag anmelden

Jeder volljährige Wohnungsinhaber ist gesetzlich verpflichtet sich für den neuen Rundfunkbeitrag anzumelden, wobei folglich die Anmeldung einer Person reicht. Gemäß dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag haften die Bewohner einer gemeinsamen Wohnung allerdings auch gesamtschuldnerisch. Die Anmeldung muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio an die folgende Adresse erfolgen:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Automatische Umstellung

Wurde bis Ende 2012 regulär die Rundfunkgebühr bezahlt, erfolgt die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag automatisch. Wenn die Beitragszahler am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der neue Betrag automatisch abgebucht. Der Rundfunkbeitrag beträgt 17,98 Euro monatlich für jede Wohnung. Privat genutzte Zweit- oder Ferienwohnungen sind separat beitragspflichtig.

Rundfunkbeitrag abmelden

Abmeldungen vom neuen Rundfunkbeitrag müssen schriftlich unter Angabe des Abmeldegrundes beim Beitragsservice eingehen. Ein Abmeldegrund ist es, sobald zwei oder mehrere Beitragszahler zusammenziehen (Hochzeit, Gründung einer WG usw.). In diesem Falle sind die Beitragsnummer und die Namen aller Beitragszahler anzugeben. Sofern kein fester Wohnsitz mehr in Deutschland gemeldet ist, kann sich die betreffende Person mit der Vorlage der meldeamtlichen Bescheinigung abmelden. Im Todesfall müssen die Angehörigen zur Abmeldung die Sterbeurkunde vorlegen. Die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag wird vom Beitragsservice bestätigt. Idealerweise erfolgt die Abmeldung per Einschreiben mit Rückversicherungsschein.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Befreiungen vom neuen Rundfunkbeitrag sind grundsätzlich möglich. So können sich beispielsweise Empfänger bestimmter staatlicher Sozialleistungen befreien lassen oder Studierende, die BAföG erhalten. Menschen mit Behinderung, die über einen RF-Vermerk verfügen, sind nicht mehr grundsätzlich vom Rundfunkbeitrag befreit, sondern können eine Ermäßigung beantragen, sodass bei Bewilligung ein Drittelbeitrag von 5,99 Euro zu zahlen ist. Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können sich jedoch auch gänzlich vom neuen Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Info-Quelle: rundfunkbeitrag.de
Bild-Quelle: magicpen/pixelio.de