Airline muss Schadenersatz zahlen
15. Juni 2012
Eine Passagierin durfte trotz eines gültigen Tickets nicht mitfliegen, weil sie ihre Kreditkarte nicht bei sich hatte. Das Landgericht Frankfurt (Az. 2-24 O 142/10) hat solche Fälle für rechtswidrig erklärt: Die Airline muss Schadenersatz zahlen.
Eine Airline darf einem Kunden den Flug nicht verweigern, wenn die Kreditkarte beim Check-In nicht gezeigt werden kann. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor, auf welches die Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin hinweist.
Die Klägerin im verhandelten Fall hatte ihr Ticket für einen Flug der spanischen Airline Iberia im Internet gebucht und mit Kreditkarte bezahlt. Sie konnte die Karte am Check-In nicht vorzeigen, da diese durch die Bank aus Sicherheitsgründen ausgetauscht wurde. Letztendlich ließ sie die Fluggesellschaft nicht mitfliegen. Selbst die mitgeführte Kreditkartenrechnung wurde nicht als Beleg akzeptiert. Die Kundin musste auf eine andere Maschine umbuchen und weitere 50 Euro Gebühr bezahlen.
Die Richter verurteilten die Fluggesellschaft dazu, Schadenersatz an die Kundin zu zahlen. Die Klausel in den Geschäftsbedingungen, die das Vorzeigen der Kredit- oder Debitkarte verlangt, darf nicht mehr verwendet werden. Eine Kreditkarte sei ein Zahlungsmittel, aber keine für den Antritt eines Fluges notwendige Reiseunterlage, urteilten die Richter. Das Urteil ist der Verbraucherzentrale zufolge noch nicht rechtskräftig.
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