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vzbv siegt vor Gericht

03. April 2018

Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Versandapotheke Apovia, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe zugunsten des vzbv entschieden. Für Verbraucher bedeutet dies, dass auch verschreibungspflichtige Medikamente zurückgeschickt werden dürfen. Für die telefonische Beratung von Kunden müssen zudem kostenfreie Hotlines angeboten werden.

Kostenfreie Beratung und Widerrufsrecht

Die Online-Apotheke Apovia hatte die von ihnen im Internet angebotenen verschreibungs- und apothekenpflichtigen Medikamente in ihren Geschäftsbedingungen vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, da diese nach der Rücksendung nicht wieder verkauft werden könnten. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hielt dies jedoch für nicht zulässig und entschied so zugunsten des vzbv. Neben dem Gericht in Karlsruhe hatten bereits das Oberlandesgericht Naumburg und das Landgericht Berlin zugunsten eines Widerrufsrechts von Medikamenten entschieden. Außerdem muss den Kunden eine kostenfreie Beratung angeboten werden, die vergleichbar mit der in einer stationären Apotheke ist.