Skip to main content

Verstoß gegen Datenschutzrecht

16. Mai 2018

Alte Schulfreunde wiederzufinden ist der Sinn hinter dem deutschen Online-Suchdienst StayFriends. Doch die persönlichen Profilbilder werden nicht nur auf der Webseite von StayFriends, sondern auch auf Partnerwebseiten und als Suchmaschinen-Treffer angezeigt. Deshalb kam es zu einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Betreiber der Webseite. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied zugunsten des vzbv.

Versteckte Voreinstellung

Gegenstand der Klage war eine Voreinstellung im Profil neuer Nutzer von StayFriends, durch die Profilbilder automatisch auf Partnerwebseiten und als Ergebnis bei Suchmaschinen angezeigt wurden. Heiko Dünkel, Rechtsreferent des Verbraucherzentrale Bundesverbands weist jedoch darauf hin, dass eine Weitergabe persönlicher Daten nur nach der ausdrücklichen Zustimmung der Personen erlaubt sei. „Eine im Nutzerprofil versteckte Voreinstellung reicht hierfür nicht aus. Denn diese müssen Nutzer erst umständlich deaktivieren, wenn sie ihre Daten schützen wollen.“, so Dünkel.

Widersprüchliche Datenschutzbestimmungen

Auch durch das Akzeptieren der Datenschutzbestimmungen bei der Registrierung sei diese Datennutzung nicht zu rechtfertigen, denn die Bestimmungen widersprechen sich an einer Stelle. So werde versichert, keine Voreinstellung zur Weitergabe persönlicher Daten zu haben, um sich an späterer Stelle damit zu widersprechen, dass die Daten an Suchmaschinen und Partnerseiten weitergegeben werden. Welche Daten anderweitig veröffentlicht werden und welche innerhalb von StayFriends bleiben, sei unklar.

Das Urteil der Richter wurde noch nach dem jetzigen Datenschutzrecht getroffen. Die neue Datenschutzgrundverordnung, die für alle EU-Mitgliedsstaaten weitestgehend einheitliche Regelungen schafft, gilt erst ab dem 25. Mai.

Quelle: https://www.vzbv.de/pressemitteilung/stayfriends-verstoesst-gegen-datenschutzrecht