Skip to main content

Flaschenpfand

21. Februar 2018

Nicht jeder gibt den Pfandbon des Flaschenpfands direkt an der Kasse ab. Manche stecken ihn achtlos in die Tasche und vergessen anschließend die Vorlage an der Kasse. Wer den Bon dann beim nächsten Einkauf einlösen möchte, muss mitunter mit Problemen rechnen. 

Bei den Verbraucherzentralen gehen vermehrt Beschwerden ein, dass Händler die Annahme des Pfandbons verweigern. Wer den Pfandbon erst einige Tage nach dem Einkauf in der Jackentasche wiederfindet, wird es mitunter schwierig haben, diesen einzulösen. Denn in einigen Supermärkten erhalten die Kunden die Antwort, dass ein Einlösen nur innerhalb von 30 Tagen gestattet sei.

Damit sind die Händler jedoch nicht im Recht. Denn rechtlich gelten Pfandbons wie auch Gutscheine drei Jahre ab Ausdruck. Davon lassen sich manche Händler jedoch nicht beeindrucken. Und einen Rechtsstreit für ein paar Euro möchten wohl die wenigsten Verbraucher eingehen. Dennoch sollte Beschwerde bei der Verbraucherzentrale eingelegt werden. Denn wenn genügend Beschwerden vorliegen, so können die betreffenden Händler abgemahnt werden oder müssen eine Ordnungsstrafe bezahlen.