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Facebook Like-Button verstößt gegen Datenschutz

09. März 2016

Dass Facebook die Daten seiner Nutzer sammelt, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Dass hierfür jedoch nicht mal mehr eine Anmeldung, sondern nur ein einfacher Klick nötig ist, dürfte den meisten neu sein. Das Landgericht Düsseldorf hat dem nun einen Riegel vorgeschoben.

Unternehmen haben Aufklärungspflicht

Der Like-Button von Facebook findet sich mittlerweile nicht nur unter Kommentaren, Bildern und Co. auf Facebook, sondern auch auf zahlreichen anderen Websites. Was der Klick auf den Button bewirkt, ist jedoch meist sehr undurchsichtig, vor allem wenn man gar kein Mitglied bei Facebook ist. Dabei reicht ein Klick bereits aus, um diverse Daten an Facebook zu übermitteln. „Unternehmen haben eine Aufklärungspflicht gegenüber den Besuchern auf ihren Websites. Konkret müssen sie mitteilen, dass Daten mittels Like-Button erhoben, gespeichert und ungefragt für weitere Zwecke – etwa für passgenaue Werbung – verwendet werden können“, erklärt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Klage gegen Fashion ID erfolgreich

Da diverse Unternehmen dieser Aufklärungspflicht nicht nachkamen, mahnte die Verbraucherzentrale NRW letztes Frühjahr HRW, Nivea, Payback, Eventim, Fashion ID und KIK ab. HRS, Nivea, Eventim und KIK sahen ihren Fehler ein und unterzeichneten eine Unterlassungserklärung. Gegen Fashion ID und Payback reichte die Verbraucherzentrale Klage ein. Im Fall von fashionid.de, einem Teil der Peek & Cloppenburg KG, gab das Landgericht Düsseldorf der Verbraucherzentrale nun Recht. „Der Praxis von Facebook, Daten ohne Wissen und Einwilligung der Nutzer abzugreifen, wird nun ein Riegel vorgeschoben“, so Schuldzinski.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW