Doppelte Miete absetzbar
Mietkosten als Werbungskosten
Wird durch einen neuen Job ein Wechsel des Wohnortes erforderlich, fallen nicht selten zwei Mieten für den Monat des Umzuges an. Die zusätzliche Miete kann jedoch bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies entschied kürzlich der Bundesfinanzhof (BFH). Vorausgegangen war die Klage eines Arbeitnehmers, der berufsbedingt umziehen und für mehrere Monate doppelte Mietzahlungen tätigen musste, da seine Familie zunächst am alten Wohnort zurückblieb und erst später die alte Wohnung aufgab. Das zuständige Finanzamt erkannte nur einen Teilbetrag der zusätzlichen Mietkosten an und bekam zunächst in erster Instanz Recht. Der BFH kippte die Entscheidung aus erster Instanz und gab dem Kläger Recht. Voraussetzung für eine Anerkennung der Ausgaben als Werbungskosten sei, dass diese zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Darunter seien auch solche Ausgaben zu verstehen, die durch einen berufsbedingten Wohnortwechsel anfallen, dazu zählen folglich auch doppelte Mietzahlungen.
Foto: chocolat01 / pixelio.de
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