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Datenschutz bei Fitnessarmbändern und Smartwatches

25. Januar 2018

Smartwatches und Fitnessarmbänder – sogenannte Wearables – liegen im Trend. Die Vermessung des eigenen Körpers wird gerade für Freizeitsportler immer attraktiver. Sie schätzen die Geräte, die am Körper getragen zahlreiche relevante Werte messen und so detaillierte Auskunft über die eigene Aktivität geben.

Datensammler

Smartwatches und Fitnessarmbänder unterstützen den Träger, die eigene Belastungsfähigkeit zu kontrollieren und dienen als Motivationscoach. „Da Wearables jedoch persönliche Daten sammeln, sollten Verbraucher einige Dinge beachten”, rät Günter Martin, Internetexperte beim TÜV Rheinland.

Um die Geräte zu nutzen, müssen persönliche Angaben gemacht werden. So ist die Eingabe von Gewicht und Alter unbedingt erforderlich. Zudem speichern diese Geräte den Aufenthaltsort. Sie messen Pulsfrequenz, Schrittanzahl, zurückgelegte Strecken, verbrauchte Kalorien, Geschwindigkeit. Teilweise werden sogar Informationen über die Schlafqualität gesammelt.

Daher ist nicht nur die Kontrolle über den eigenen Körper entscheidend, sondern auch zunehmend die Kontrolle über die eigenen Daten. Denn diese werden per Bluetooth auf die Smartphone-App des Verbrauchers überspielt und oftmals auch direkt auf den Server des Anbieters.

Datenschutz

Grundsätzlich gilt: Sollte bei einem Gerät keine Datenschutzerklärung vorliegen, sollte unbedingt von der Nutzung abgesehen werden. Bei neueren Geräten muss ohnehin eine Datenschutzerklärung vorliegen. Im günstigsten Fall erfüllt der Anbieter sogar schon die neue Europäische Datenschutz-Verordnung (EU-DSGVO). Für zusätzliche Sicherheit sorgen Zertifikate wie “Protected Privacy IoT Product” und “Protected Privacy IoT Service” vom TÜV Rheinland. Diejenigen, die ganz sicher gehen möchten, können sich zudem für Geräte entscheiden, die auch ohne Verbindung zum Anbieter funktionieren.