… was das neue Jahr mit sich bringt!?
21. Dezember 2017
Neujahr ist viel mehr als nur der Start in ein neues Kalenderjahr. Für viele ist das Neujahr eine neue Chance; mit ihm werden meistens allerlei Vorsätze verknüpft, die man im anbrechenden Jahr verwirklichen will. Nicht anders sieht dies übrigens der Gesetzgeber; daher erwarten uns auch im neuen Jahr wieder manch Gesetzesnovellen. Wir haben die wesentlichen Neuerungen zusammengetragen.
Verbraucherrechte im europäischen Online-Zahlungsverkehr gestärkt
Ab dem 13. Januar 2018 können z.B. bei der Online-Buchung von Hotels nicht mehr ohne explizite Zustimmung des Kunden Reservierungen gemacht werden. Verbraucherrechte im Missbrauchsfall wurden gestärkt, denn bisher treten die Banken beim Missbrauch der Bank-/EC- oder Kreditkarte oder des Online-Kontos erst ab einem Schaden von über 150,00 € ein; die Gesetzesnovelle senkt diese Grenze deutlich herab: Ab dem 13. Januar 2018 müssen die Banken schon ab einem Schaden von über 50,00 € einspringen. Die Bank muss eine nicht autorisierte Zahlung innerhalb von einem Tag ab Kenntnisnahme zurückerstatten.
Mehr Zeit für die Steuererklärung
Zunächst eine gute Nachricht für alle, die ihre Steuererklärung gewöhnlicherweise knapp vor dem bisherigen Abgabetermin am 31. Mai zusammengestellt haben: Die Abgabefrist verlängert sich ab dem Steuerjahr 2018 um zwei Monate bis zum 31. Juli des Folgejahres. Für alle, die einen Steuerberater beauftragen, endet die Abgabefrist mit dem 28. bzw. 29. Februar des übernächsten Jahres. Die neuen Fristen gelten allerdings erst für das Steuerjahr 2018 – also bleibt erst 2019 zwei Monate mehr Zeit.
Neues Prüfverfahren – erhöhte Kfz-Steuer
Seit September 2017 gibt es bereits einen neues Prüfverfahren zur Feststellung des CO2-Ausstoßes von Neuwagen. Der WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedures) ist im Gegensatz zum bisherigen Test wesentlich praxisnäher – dadurch wird regelmäßig ein höherer CO2-Ausstoß ermittelt als damals; und das kann sich in einer höheren Kfz-Steuer manifestieren. Oberhalb des steuerfreien Grenzwertes von 95 g/kg ist pro ausgestoßenem Gramm CO2 zuviel eine Abgabe von 2,00 € fällig. Das kann sich vor allem bei benzinbetriebenen, kleineren Kfz bemerkbar machen.
Mehr Schutz für werdende Mütter
Mit den Änderungen des Mutterschutzgesetzes zum 1. Januar 2018 wird nicht nur die Schutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) auf schwangere Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen ausgeweitet. Arbeitgeber müssen unabhängig von einem Anlass eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz vornehmen und diese auf die besonderen Schutzbedürfnisse von schwangeren und stillenden Frauen untersuchen. Außerdem gilt ein allgemeines Beschäftigungsverbot für Schwangere, die Arbeiten in einer vorgegebenen Zeit erledigen müssen (z.B. Fließband- und Akkordarbeit). Der besondere Kündigungsschutz für werdende Mütter wird zukünftig auch bei Fehlgeburten nach der 12. Schwangerschaftswoche gelten. Zudem verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt von 8 auf 12 Wochen, wenn das Kind behindert ist.
Autofahrer aufgepasst
Ab dem 1. Januar 2018 dürfen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol (dargestellt durch ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke) verkauft werden. Bisher war das M + S – Symbol (Matsch und Schnee) ausreichend. Wer erst kürzlich Winterreifen ohne das Schneeflocken-Symbol gekauft hat, kann diese natürlich noch ausreichend nutzen, denn vor 2018 gekaufte Reifen dürfen bis Ende September 2024 gefahren werden. Alle, die trotz aller Gefahren im Winter ganz auf Winterreifen verzichten, müssen nun tiefer in die Tasche greifen: Das Bußgeld wurde von 60,00 € auf 75,00 € erhöht.
Gestärkte Betriebsrente
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, das zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, sollen Betriebsrenten auch für kleinere Betriebe zugänglicher gemacht werden. Dabei bekommen Arbeitgeber einen direkten Steuerzuschuss von 30 %, wenn sie ihren Beschäftigten eine Betriebsrente anbieten. Mit diesem Schritt sollen vor allem Geringverdiener vor der Altersarmut bewahrt werden.
Smarte Stromzähler
Eigentlich sollten intelligente Stromzähler bereits seit dem 1. Januar 2017 alte Stromzähler ersetzen, doch bisher haben sie sich noch nicht verbreitet. Intelligente Stromzähler (Smart Meter) sind per Internet mit den Netzbetreibern verbunden und sollen bei Kunden eingesetzt werden, die mehr als 10.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen (z.B. Gewerbekunden, die Industrie oder Privatleute mit Nachtspeicheröfen). Zu erwarten ist, dass sich die neuen Stromzähler im kommenden Jahr verbreiten werden.
Höhere Steuerfreibeträge und ein höheres Kindergeld
Im neuen Jahr steigt der Grundfreibetrag um 180,00 € auf 9.000,00 € und der Kinderfreibetrag um 72,00 € auf 4.788,00 €. Parallel zum Grundfreibetrag steigt der Unterhaltshöchstbetrag um 180,00 € auf 9.000,00 €. Das Kindergeld wird um 2,00 € pro Monat und Kind erhöht.
Bald keine großen Scheine mehr
Die Ausgabe des 500-Euro-Scheins soll laut der Europäischen Zentralbank gegen Ende 2018 eingestellt werden. Mindestens bis dahin ist er noch als Zahlungsmittel gültig. Während der 500-Euro-Schein eingestellt wird, erhalten die 100- und 200-Euro-Scheine eine Generalüberholung und werden mit verbesserten Sicherheitsmerkmalen ausgestattet.
Geoblocking aufgehoben
Wer Abonnent eines Online-Streaming Dienstes ist, kann Filme, Musik und Videospiele ab dem 20. März 2018 auch in anderen Ländern der EU nutzen. Damit kann die bereits bezahlte Dienstleistung endlich auch im Urlaub oder auf Geschäftsreisen genutzt werden. Erkannten die Streaming-Dienste bisher beim Einloggen, dass die IP-Adresse im Ausland lag, wurden Angebote, die nur für den deutschen Markt lizenziert waren, gesperrt. 2018 wird dieses sogenannte Geoblocking innerhalb der EU für vorübergehende Auslandsaufenthalte aufgehoben. In der vom EU-Parlament verabschiedeten Portabilitätsverordnung wird jedoch nicht definiert, was als „vorübergehender Aufenthalt“ zu verstehen ist.
Mehr Schutz von Kindern
Selbst im trauten Heim lauern für Kinder zahlreiche Gefahren. Bedenkliche Stoffe in Spielzeug sollten jedoch nicht dazu gehören. Gegen Ende 2018 werden deshalb neue Vorschriften in der EU umgesetzt. Im November 2018 wird zunächst die erlaubte Menge von Bisphenol A für Spielzeug für Kinder unter drei Jahren gesenkt. Auch für andere giftige Stoffe werden die erlaubten Grenzwerte gesenkt; so beispielsweise für Blei und verschiedene Phenole.