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Warndreiecke auf französischen Autobahnen

17. Januar 2013

Frankreichurlauber aufgepasst: Das Aufstellen von Warndreiecken nach einer Panne oder einem Unfall ist verboten! Es wird zwar in der französischen Straßenverkehrsordnung nicht ausdrücklich erwähnt, doch ergibt sich dieses Verbot zwangsläufig aus dem Umstand, dass nach französischem Recht nicht erlaubt ist, sich zu Fuß auf Autobahnen oder Pannenstreifen zu bewegen. Fahrer und Insassen müssen sich unverzüglich hinter die Leitplanke begeben, sodass es sich verbietet, den Pannenstreifen entlangzulaufen, um ein Warndreieck aufzustellen. Zuwiderhandlungen ziehen sogar eine Geldstrafe nach sich. Auf Landstraßen und innerorts hingegen ist das Aufstellen sogar vorgeschrieben.