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So melden Sie Haushaltshilfen einfach an

04. März 2013

Sich einmal die Woche die Wohnung von einer Studentin putzen oder den Rasen vom Nachbarsjungen mähen lassen, solche Hilfen werden gerne entgegen genommen. Es haben ja auch beide Parteien etwas davon.

Was nicht allgemein bekannt ist oder aufgrund des geringen Gehaltes ignoriert wird: Werden diese Helfer vom Auftraggeber nicht angemeldet, so gelten sie als Schwarzarbeiter. Dies wird in sofern problematisch, wenn die Helferin oder der Helfer einen Arbeitsunfall hat. Dann kann es sein, dass der Auftraggeber für die Behandlungskosten aufkommen muss. Werden die Geringverdiener aber angemeldet, sind sie unfallversichert.

Haushaltshilfen schnell und einfach melden

Lästiger Papierkram gehört der Vergangenheit an. Soll ein Minijobber angemeldet werden, so ist dies bequem online möglich. Auf der Homepage der Minijob-Zentrale ist nur unter “Haushaltscheck” ein Online-Formular auszufüllen. Auch wenn die Helfer aus den osteuropäischen EU-Mitgliedsländern stammen, ist die Anmeldung mittlerweile legal. Als Minijobber gelten Personen, die bis zu 450 Euro im Monat verdienen, auch wenn dies als Hilfe in einem Privathaushalt geschieht.

Pauschalabgabe für Minijobber

Der Auftraggeber, der somit Arbeitgeber ist, bezahlt rund 14 Prozent des Lohnes des Minijobbers als Pauschalabgabe, da dieser Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung hat.

Foto: strichcode/pixelio.de