Skip to main content

Was tun bei Gepäckverlust?

29. Juni 2017

Man steht am Gepäckband und wartet auf sein Gepäck, doch nach und nach leert sich das Band und das eigene Gepäckstück war immer noch nicht zu sehen. Dann sollte man sich direkt an den Gepäckermittlungsschalter „Lost & Found“ wenden und das Flugticket mit dem Aufkleber der Gepäckregistrierung vorzeigen. Dann wird nach dem Gepäck am Flughafen gesucht und in den meisten Fällen taucht es auch wieder auf. Notfalls wird es verspätet kostenfrei an die Reiseunterkunft oder das Zuhause geliefert.

Wenn sich das Gepäck verspätet

Taucht es am nächsten Tag immer noch nicht auf, sollten die Fluggesellschaft und der Reiseveranstalter informiert werden. Ist der Reiseveranstalter vor Ort nicht zu erreichen, wenden Sie sich direkt an den Veranstalter in Deutschland. Am besten sollte mindestens ein Zeuge anwesend sein, wenn der Verlust gemeldet wird und eine schriftliche Bestätigung der Verlustmeldung gefordert werden.
Für die ersten Tage erstatten die Airlines oder Reiseveranstalter meist die Aufwendungen für die nötigsten Hygieneartikel und Kleidungsstücke, wobei hier keine Designer- oder Markenkleidung gekauft werden sollte. Bei einer Pauschalreise hat der Urlauber pro Tag ohne Gepäck Anspruch auf 5 bis 30 % des Tagesreisepreises, bei dem ganzen Urlaub auf 50 % des Gesamturlaubspreises. Bei nutzloser Urlaubszeit wird der Preis noch einmal gesenkt, beispielsweise wenn bei einem Wanderurlaub die Wanderausrüstung nicht ankommt. Meist erhält man nach 5 Tagen ein Formular, in dem man Inhalt und Wert des Gepäcks angibt.
Um Entschädigungszahlungen von maximal 1.317,49 Euro für verspätete Reisetaschen geltend machen zu können, müssen spätestens 21 Tage nach Erhalt der vermissten Reisetaschen die Aufwandskosten und die Verspätung der Fluggesellschaft gemeldet werden.

Wenn das Gepäck verloren geht

Wenn Ihre Reisetasche 21 Tage nach Ankunft des Fluges immer noch nicht aufgetaucht ist, gilt das als Verlust des Gepäcks. Hier können Sie ebenso Entschädigungszahlungen von bis zu 1.317,49 Euro geltend machen. Am besten sollte man zur Absicherung das Gepäckstück an sich und dessen Inhalt fotografieren.
Die Airline haftet jedoch nicht für den Verlust von Gepäckstücken, die aufgrund ihrer eigenen Mängel verloren gehen. Zum Beispiel ist das der Fall bei Reisetaschen, die nicht genügend gesichert sind und sich beim Transport öffnen.

Wenn das Gepäck beschädigt wird

Sie stehen nach dem Flug am Gepäckband und sehen ein ramponiertes Gepäckstück, was Ihrer Reisetasche verdächtig ähnlich sieht. Und tatsächlich erweist es sich als Ihrer. In diesem Fall müssen Sie dies unverzüglich an der Gepäckermittlung am Flughafen melden.
Wenn Sie erst zu Hause oder im Hotel Beschädigungen am Gepäck bemerken, sollten Sie innerhalb der gesetzlich vorgeschriebene Frist von sieben Tagen den Schaden melden. Darüber hinaus muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Schaden während des Flugtransports entstanden ist. Auch in diesem Falle stehen Ihnen Entschädigungszahlungen von bis zu 1.317,49 Euro zu.

Quelle:
fairplane.de/fluggastrechte/

Reisetaschen im Test