Hausratsversicherung
03. Mai 2012
Schlägt der Blitz im eigenen Haus ein, werden Schäden am Haus von der Gebäudeversicherung übernommen. Wird die Einrichtung in Mitleidenschaft gezogen, haftet in der Regel die Hausratsversicherung. Einige Hausratsversicherungen zahlen allerdings nur die Schäden durch direkten Blitzeinschlag, nicht jedoch Schäden an Elektrogeräten durch Überspannung, z.B. durch nahe Blitzeinschläge. Insbesondere viele ältere Policen decken solche Überspannungsschäden nicht ab, obwohl sie statistisch betrachtet der häufigste Schaden bei Blitzeinschlag sind. Prüfen Sie Ihre Police, ob diese entsprechende Schäden abdeckt. Die meisten Versicherer haben Überspannungsschäden mittlerweile in das Leistungsspektrum der Hausratsversicherung aufgenommen, aber auch bestehende Alt-Policen können um eine entsprechende Regelung erweitert werden.