Winterreifenpflicht
18. November 2016
Der Winter bietet nicht nur negative Begleiterscheinungen. Mit der Kälte und der weißen Pracht werden viele Gebiete zum Wintersportparadies. Der Winterurlaub steht vor der Tür. Mit ihm sollte der Blick auf die richtige Bereifung wandern.
Bei Missachtung warten hohe Busgelder
Denn im europäischen Ausland gilt die Ausrüstung des Fahrzeugs mit Winterreifen zum Teil als Pflicht. Doch auch in Ländern, in denen sie nicht generell nötig erscheinen, können sie kurzfristig vorgeschrieben werden. So liegt der Fokus bei der Urlaubsplanung nicht nur auf der Unterkunft und der Umgebung. Zusätzlich sollten Informationen eingeholt werden, welche Reifen in welchem Fall nötig werden, um drastische Bußgelder zu vermeiden. Ein kurzer Blick in die Nachbarländer gibt eine kleine Vorab-Auskunft:
- In Österreich gibt es keine generelle Ausrüstungspflicht. Bei Eis und Schnee – zwischen dem 1. November und 15. April – wird jedoch vorgeschrieben, dass Winter- oder Ganzjahresreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm genutzt werden müssen. Ist dies nicht der Fall werden Bußgelder von 35 bis 5.000 Euro fällig.
- Die Schweiz schreibt ebenfalls nicht direkt Winterreifen vor. Jedoch kann bei mangelhaften Reifen ein Bußgeld von 100 Franken verhängt werden.
- Frankreich schreibt je nach Witterung Winterreifen durch Schilder vor. Wer hier gegen die Pflicht verstößt, muss ein Bußgeld von 135 € zahlen.
- In Italien gibt es derweil keine einheitliche Regelung. Die verschiedenen Provinzen dürfen ihre Zeitrahmen und Strecken für Winterreifenpflicht demnach selbst bestimmen. Nur in Tirol gibt es eine generelle Pflicht. Wer hier ohne angepasste Bereifung unterwegs ist, darf zwischen 85 und 338 € bezahlen.
- Tschechien hingegen besitzt eine allgemeine Winterreifenpflicht bei Temperaturen unter 4° C. Diese gilt immer zwischen dem 1. November und 31. März. Auch sollten die Reifen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm aufweisen. Bei Nichtachtung wird ein Bußgeld von 1.500 bis 2.500 Kronen fällig. Dies entspricht in etwa 55 bis 92 €.
Auch Schneeketten können in vielen dieser Länder von örtlichen Behörden angeordnet werden. So gilt, im Winterurlaub auf die richtige Bereifung und einen ausreichenden Zustand dieser zu achten und die entsprechende Ausrüstung mitzuführen. Wer hier generell mit Winterrädern inklusive einer angemessenen Profiltiefe von mindestens 4 mm unterwegs ist, dürfte demnach auf der sicheren Seite sein.
Quelle: ADAC
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