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Wer bezahlt den Schaden?

22. Januar 2018

In den letzten Tagen, Wochen und auch Monaten treten gefühlt immer öfter starke Stürme auf. Nicht selten kommen dabei auch Schäden an Autos oder Häusern zustande. Aber welche Versicherung zahlt welchen Schaden?

Die Verbraucherzentrale Bayern hat eine Übersicht veröffentlicht, bei welchen Schäden welche Versicherung haftet. Sturmschäden werden demnach von der Gebäude-, Hausrat- oder auch Kaskoversicherung reguliert. Von Sturm spricht man jedoch erst ab einer Windstärke von 8. Laut den meisten Versicherungsbedingungen reicht eine offizielle Sturmwarnung sowie Schäden an den Nachbarhäusern als Beleg dafür aus. Die Hausratversicherung kommt nur für Schäden auf, wenn der betreffende Hausrat während des Sturms in einem Gebäude untergebracht war. Ausnahmen sind hier Antennen und Markisen.

Schäden am Auto, bspw. durch herabstürzende Dachziegel, müssen der Teilkasko gemeldet werden. Versichert ist der Zeitwert des PKW, also der Wert, den das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch hat. Auch wird die Selbstbeteiligung von der Entschädigungssumme noch abgezogen.

Sollte ein Baum durch den Sturm auf das Auto stürzen, tritt ebenfalls die Teilkaskoversicherung ein. In Fällen, in denen ein Baum auf die Fahrbahn stürzt und der PKW nicht rechtzeitig bremsen kann, sodass er auffährt, haftet hingegen die Vollkaskoversicherung.

Ist ein umgestürzter Baum, welcher ein Haus oder ein Auto beschädigt hat, nachweislich morsch, so muss der Baumbesitzer oder dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Dies ist jedoch in der Regel schwierig nachzuweisen. Stürzen gesunde Bäume um, gilt es als „höhere Gewalt“.