Weihnachtsdekoration
11. Dezember 2017
Pünktlich zur Adventszeit spaltet ein Thema jedes Jahr die Gemüter: Wird Weihnachtsdekoration aufgestellt und wenn ja, wie viel? Denn längst bietet der Einzelhandel nicht nur klassische Schwibbögen und Lichterketten, sondern alles, was das Herz begehrt. Insbesondere bei der Außendekoration sind dem jedoch Grenzen gesetzt.
Generell gilt: Alles, was Dritte stört, darf nicht aufgehängt oder gestellt werden. Dritte sind in dem Falle die Nachbarn, mit denen am besten die außen aufgestellte Weihnachtsdekoration abgestimmt werden sollte. Zudem sollte sich die eigene Dekoration nicht allzu stark von den Nachbarhäusern abheben. Bei der Beleuchtung des Vorgartens oder Balkons sollte vor allem das Schlafbedürfnis der Nachbarn berücksichtigt werden. Der Nachbar kann verlangen, dass die Beleuchtung ab 22 Uhr ausgeschaltet wird.
Bei der Dekoration des Hausflurs sollte bedacht werden, dass es sich nicht um das eigene (Miet-)Eigentum handelt, sondern allen Bewohnern zur Verfügung steht. Während ein weihnachtlicher Kranz an der Haustür kein Problem darstellt, sind Lichterketten oder Duftkerzen Emissionen, mit denen die Nachbarn nicht belastet werden sollten. Flure und Treppenhäuser müssen zudem frei zugänglich sein, sodass im Notfall Flucht- und Transportwege nicht verstellt sind.