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Wegfall der Praxisgebühr

14. Januar 2013

Zum 1. Januar 2013 entfällt die Praxisgebühr, am System der Überweisungen ändert sich hingegen nichts – auch nach Einführung der elektronischen Gesundheitskarte.

Grundsätzlich ist es weiterhin möglich, beliebig den Arzt zu wechseln. Der behandelnde Arzt muss in diesem Falle, zur Durchführung erforderlicher diagnostischer oder therapeutischer Leistungen durch einen anderen Arzt, eine Überweisung auf dem dafür vereinbarten Vordruck ausstellen. Durch das Überweisungsverfahren wird sichergestellt, dass der neue Arzt über bisherige Maßnahmen informiert wird und im Anschluss an die eigene Behandlung einen Bericht an den Hausarzt zurückschickt. Ohne eine Überweisung würde er nur erfahren, was der Patient von sich aus erzählt und hat generell keine Veranlassung, einen Bericht an den Hausarzt bzw. vorbehandelnden Arzt zu schicken, was z.B. problematisch bei möglichen Wechselwirkungen von Medikamenten und Therapien wäre.