Viel Kleingedrucktes bei PayPal
15. Februar 2018
Sie werden nicht oft gelesen – und doch muss ihnen zwingend zugestimmt werden: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Verbraucherschützer von dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) kritisieren nun den Online-Bezahlservice PayPal, der sein Kleingedrucktes im Januar auf eine Länge von 80 Seiten hat anwachsen lassen.
Für Laien kaum verständlich
Die Verbraucherschützer halten die aktualisierten AGBs von PayPal für viel zu lang. Durch die Länge von 20.000 Wörtern sehen die Verbraucherschützer einen Verstoß gegen den Grundsatz der Transparenz, der vom Gesetz vorgeschrieben ist, und eine Benachteiligung der Verbraucherinteressen.
Neben der Länge wird auch die Formulierung des Textes kritisiert. Es finden sich sehr lange und verschachtelte Sätze, die für Laien nur schwer nachvollziehbar sind. Als PayPal seine Nutzer im Januar über die neuen Geschäftsbedingungen informiert hat, wurden neue Passagen nicht besonders hervorgehoben; um die Änderungen zu entdecken, hätten die Nutzer alle 80 Seiten durchgehen müssen.
Bereits in der Vergangenheit hat sich die Verbraucherzentrale für verbraucherfreundlichere Geschäftsbedingungen eingesetzt und ist dazu auch vor Gericht gezogen. AGBs in Deutschland müssen nun in deutscher Sprache verfasst sein; gegen unverständliche oder übermäßig lange AGBs konnte bisher jedoch kein Erfolg verzeichnet werden.
Quelle: www.waz.de