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Verbraucherschlichtung tritt in Kraft

31. März 2016

Wer als einfacher Verbraucher Streit mit einem großen Unternehmen hat, kann in der Regel nur auf die Kulanz des Unternehmens hoffen oder aber den Rechtsweg einschlagen. Ab April soll es jedoch eine weitere Möglichkeit geben: die Schlichtung durch neutrale Streitmittler.

Rechtsweg bleibt jederzeit offen

Ab dem 1. April tritt das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft; dann soll die Verbraucherschlichtung für alle Bürger verfügbar sein. Verbraucher können auf diese Weise ihre vertraglichen Ansprüche bei den Schlichtungsstellen geltend machen und das ganz ohne das Kostenrisiko eines teuren Gerichtsverfahrens. Der Rechtsweg bleibt hierbei jedoch jederzeit als Alternative erhalten. Sinnvoll kann eine Schlichtung jedoch für Verbraucher sein, da das Verfahren besonders schnell und einfach ist. Insbesondere bei kleineren Angelegenheiten lohnt sich der Gang zum Gericht teilweise nicht. Für Unternehmen ist die Schlichtung freiwillig. Eine Teilnahme kann jedoch dazu dienen, den Service zu verbessern und sich positiv von der Konkurrenz abzuheben. „Eine erfolgreiche Schlichtung bietet die Chance, dass trotz eines Streits eine Kundenbeziehung intakt bleibt. Mit den Schlichtungsstellen verbessern wir die Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher“, erklärt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas.

Allgemeine und branchenspezifische Schlichtungsstellen

Die Verbraucherschlichtungsstellen sollen ab April flächendeckend in ganz Deutschland zur Verfügung stehen. Die neutralen und unabhängigen Streitmittler, die hohe Qualitätsanforderungen erfüllen müssen, werden dann zwischen Verbraucher und Unternehmen vermitteln. Die Schlichtungsstellen werden dabei teilweise branchenspezifisch aufgebaut sein; in Branchen, in denen es keine spezifische Stelle gibt, können Verbraucher sich jedoch auch an allgemeine Schlichtungsstellen wenden. Die Allgemeine Schlichtungsstelle „Zentrum für Schlichtung e.V.“ hat ihren Sitz in Kehl und wird unter www.verbraucher-schlichter.de erreichbar sein.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz