Verbot von Klauseln im Samsung-App-Store
17. Juni 2013
In dem Rechtsstreit des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen Samsung Electronics gewann der vzbv. Dieser klagte für die Stärkung der Rechte von Nutzern des Samsung-App-Stores vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Als Ergebnis erklärte das Gericht zwölf Vertragsklauseln aus den AGB von Samsung als unwirksam.
Die Klauseln von Samsung beinhalteten in erster Linie Haftungsfragen und das Schalten von Werbung mit dem Installieren von Apps.
Im Fall Samsung
Ursprünglich hatte der vzbv 19 Klauseln bei Samsung abgemahnt, für sechs davon gab das Unternehmen vorerst eine Unterlassungserklärung ab, mit den restlichen musste sich letztendlich das Gericht beschäftigen. Samsung hatte versucht unter anderem die Haftung einzuschränken, wenn es durch die Nutzung einer App zu Personenschäden oder Todesfällen kommt. Solch eine Beschränkung ist hierzulande allerdings verboten. Zudem konnten Nutzer bisher automatische Updates nicht ablehnen.
Der große AGB-Check
Der vzbv untersuchte Vertragsbestimmungen und vor allem Datenklauseln, da nach ihrer Auffassung diese die Verbraucher benachteiligten. Zusätzlich seien die Vertragsbedingungen einiger Unternehmen zu lang oder ohne Impressum. Der Zuspruch im Rechtsstreit mit Samsung war nur der erste Schritt; Gerichtsverfahren gegen Google und iTunes sind noch offen. Da Nokia und Microsoft nach Mahnungen seitens des vzbv einlenkten, konnten diese Fälle außergerichtlich geklärt werden.
Quelle: http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Samsung-LG-Frankfurt-Main-Vertraege-Apps-2013-06-06.pdf