Urheberrecht muss verbraucherfreundlich werden
08. Dezember 2015
Das Urheberrecht ist aufgrund von illegalen Downloads im Internet seit einigen Jahren bereits in aller Munde. Doch nicht immer ist die Thematik so einfach zu fassen. Was eigentlich erlaubt ist und was nicht, ist häufig selbst in den entsprechenden Gesetzen nicht eindeutig verankert und geregelt.
Einen digitalen Binnenmarkt schaffen
Ist es erlaubt, sich eine private Kopie von einem Lied zu machen und diese zu verschenken? Darf man ein E-Book eigentlich verleihen? Und ist es bereits eine Urheberrechtsverletzung, wenn man auf sozialen Plattformen Bilder teilt? Häufig ist die Antwort hierauf nicht ganz klar und im Zweifel lautet sie meist „nein“. Doch wieso sollte etwa das Verleihen eines E-Books verboten sein, wenn man ein richtiges Buch ohne Probleme verleihen kann? Anlässlich der erwarteten Vorschläge der EU-Kommission zum digitalen Binnenmarkt fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) daher eine verbraucherfreundliche Reform des Urheberrechts. Die meisten Regelungen stammen demnach noch aus den 1990er Jahren, in denen viele neue Technologien noch gar nicht erfunden waren. „Neue Nutzungsformen brauchen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der Verbraucher nicht unnötig kriminalisiert“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Interessen der Nutzer berücksichtigen
Der vzbv fordert daher unter anderem, dass die private Nutzung konkret legalisiert werden muss. Das Posten und Teilen von Inhalten auf sozialen Netzwerken etwa sollte keine kriminelle Handlung darstellen. Außerdem müssten digitale Inhalte wie reale Gegenstände behandelt werden. Eine geräteunabhängige Nutzung sowie ein Verleihen oder Verschenken müssen möglich sein. „Die EU-Kommission muss jetzt Mut beweisen, um einen echten digitalen Binnenmarkt zu schaffen. Die Interessen der Nutzer müssen als schutzwürdiges Ziel im Urheberrecht verankert werden“, erklärt Müller.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband