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E-Zigaretten und E-Shishas sollen für Jugendliche verboten werden

07. Dezember 2015

Dass Zigaretten gesundheitsschädlich sind, weiß – dank entsprechender Aufkleber auf den Packungen – mittlerweile jedes Kind. Doch E-Zigaretten haben seit jeher den Ruf, eine „gesunde“ Alternative zu sein. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen kann hierdurch jedoch ein komplett falscher Eindruck entstehen.

Kein Verkauf an unter 18-Jährige

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der den Verkauf von nikotinfreien E-Produkten regeln soll. Bislang ist der Verkauf von den jeweiligen Geschäftsinhabern abhängig; diese können ihre Produkte auch an Kinder weit unter 18 verkaufen. „Wir wissen, dass nicht nur nikotinhaltige, sondern auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas der Gesundheit schaden. Das Verbot für Kinder und Jugendliche ist auch deshalb zwingend notwendig, weil hier die Einstiegsschwelle niedriger ist: Der Reiz auf normale Zigaretten umzusteigen steigt“, erklärt Bundesministerin Manuela Schwesig.

Risiken werden verharmlost

Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist die Hemmschwelle bei E-Zigaretten und E-Shishas tatsächlich sehr gering. Jeder Fünfte Jugendliche zwischen 12 und 17 hat demnach bereits einmal eine E-Shisha probiert, jeder Siebte eine E-Zigarette. Elf Prozent haben bereits E-Produkte probiert, ohne jemals eine Tabakzigarette geraucht zu haben. Ein Grund für die niedrige Hemmschwelle sind die Flüssigkeiten, die beim Rauchen verdampft werden. Die so genannten Liquids schmecken teilweise nach Fruchtsorten oder Schokolade. So wird Kindern und Jugendlichen vermittelt, dass es sich hierbei um ein harmloses Produkt handelt. Doch „auch wenn diese Produkte nach Schokolade oder Früchten schmecken und weniger schädlich sind als das Tabakrauchen: Sie sind weder cool noch harmlos“, so Manuela Schwesig. Es steht vor allem auch zu befürchten, dass Jugendliche die E-Zigaretten und E-Shishas als Einstieg für nikotinhaltige E-Produkte und letztlich auch für richtige Zigaretten verwenden.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend