Unitymedia wandelt private Router in Hotspots um
23. Mai 2016
Öffentliche Hotspots sind in Deutschland momentan noch eine Seltenheit. Die Abschaffung der Störerhaftung dürfte dem jedoch bald entgegenwirken. Auch Unitymedia möchte nun seinen Teil dazu beitragen, seinen Kunden auch unterwegs stets eine Internetverbindung zur Verfügung zu stellen.
Router wird automatisch umgewandelt
Die Absicht von Unitymedia ist löblich und wird sicherlich viele Kunden erfreuen. Der Weg, den der Internetanbieter hierfür geht, ist allerdings fraglich. So sollten keine gänzlich neuen Hotspot-Stationen eingerichtet, sondern schlicht die privaten Router der Kunden hierfür verwendet werden. Schließlich ist Unitymedia so weit in privaten Haushalten verbreitet, dass auf diese Weise ein umfassendes WLAN-Netz für Kunden des Anbieters entstehen dürfte und das nicht nur in den Innenstädten. Bedenklich ist allerdings, dass Kunden diesem Schritt offenbar nicht zustimmen müssen. Unitymedia hat damit begonnen, seine Kunden schlicht darüber in Kenntnis zu setzen, dass ihr Router künftig mit „WiFiSpot“ ausgestattet wird, und somit neben einer privaten Internetverbindung auch ein öffentliches WLAN-Signal auf dem Router aktiviert wird.
Kunden müssen aktiv widersprechen
Die Verbraucherzentale NRW sieht hierin einen missbräuchlichen „Umgang mit dem Vertragsverhältnis, wenn die Umwandlung von Kunden-Routern zu Hotspots von Unitymedia ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden erfolgt.“ Selbstverständlich können Kunden von Unitymedia der Umwandlung widersprechen. Wenn sie dies allerdings nicht tun, wird der Router automatisch zum Hotspot. Der Vertrag wird somit ohne Zustimmung der Kunden auf unzulässige Art erweitert. „Kunden sollen selbst entscheiden, ob über ihren jeweiligen Router im Haus ein Hotspot geschaltet wird oder nicht“, fordern die Verbraucherschützer. Eine reine Formalität, wie es zunächst scheint, die für den Verbraucher höchstens ärgerlich ist, da er aktiv widersprechen muss. Viele Kunden werden sich zudem fragen, wieso sie überhaupt widersprechen sollten, schließlich entstehen für sie mit einem flächendeckenden WLAN-Netz ja nur Vorteile.
Kunden sollten vorerst vorsorglich widersprechen
Deutlicher wird die eigentliche Problematik jedoch in den beigefügten AGB. Hierin wird den Kunden, die nicht widersprechen, vorgeschrieben, dass sie die Nutzung des Hotspots nicht beeinträchtigen dürfen. Hierzu zähle auch, dass die Stromversorgung nicht für einen längeren Zeitraum unterbrochen werden dürfe. Hierdurch entstehe eine unangemessene Benachteiligung für die Kunden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher allen Unitymedia Kunden, der Freischaltung vorerst vorsorglich zu widersprechen. Ob Unitymedia bei dieser drastischen Variante der AGB bleibt bzw. in Zukunft doch eher auf eine nötige aktive Zustimmung anstatt eines aktiven Widerspruchs der Kunden setzt, ist bislang noch ungewiss.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW