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Steuer-Identifikationsnummer für Kindergeldantrag benötigt

23. Dezember 2015

Seit dem 1. Juli gibt es in Deutschland die Steuer-Identifikationsnummer. Jeder Bürger der BRD besitzt diese unverwechselbare elfstellige Nummer, die für Steuerzwecke verwendet wird. Ab dem 01. Januar ist sie auch für die Beantragung des Kindergeldes nötig.

Doppelzahlungen sollen vermieden werden

Wer ab dem 01. Januar 2016 Kindergeld beantragen möchte, muss hierfür auch die Steuer-Identifikationsnummer sowohl des Kindes, für das das Kindergeld beantragt wird, als auch des Elternteils, der das Kindergeld beantragt, einreichen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass es nicht zu Doppelzahlungen kommt. Auch wer bereits Kindergeld bezieht, muss die Steuer-Identifikationsnummer möglichst schnell nachreichen.

Kindergeld wird vorerst nicht gesperrt

Die Steuer-Identifikationsnummer muss in jedem Fall schriftlich mitgeteilt werden. So soll ausgeschlossen werden, dass Übermittlungsfehler auftreten. Die Pflicht besteht grundsätzlich für jedes Kind, welches Kindergeld bezieht, unabhängig vom Alter. Wer die Steuer-Identifikationsnummer bis jetzt jedoch noch nicht nachgereicht hat, braucht sich keine Sorgen zu machen, dass das Kindergeld komplett gestrichen wird. Grundsätzlich werden die Familienkassen vorerst weiter zahlen, da damit gerechnet wird, dass im Laufe von 2016 noch weitere Steuer-Identifikationsnummern nachgereicht werden. Wird sie allerdings gar nicht nachgereicht, ist die Familienkasse verpflichtet, das Geld, welches ab Januar 2016 gezahlt wurde, zurückzufordern.

Hier findet man die Steuer-Identifikationsnummer

Die Steuer-Identifikationsnummer wurde und wird jedem deutschen Bürger automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Wer seine Nummer nicht mehr kennt, findet sie auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers sowie auf dem Einkommenssteuerbescheid. Wahlweise ist es auch möglich, sich die Nummer noch einmal zuschicken zu lassen. Hierfür muss nur kurz ein formloser Antrag auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern gestellt werden.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern