So kündigen Sie ihren Mobilfunkvertrag
26. Januar 2018
Verträge lassen sich heute online mit wenigen Klicks abschließen, Rechnungen einsehen oder die Konditionen anpassen. Doch wenn es an die Kündigung geht, sind besonders Mobilfunkanbieter nicht mehr so kundenfreundlich.
Wer nach dem 30. September 2016 einen Vertrag online abgeschlossen hat, der muss diesen laut Entscheid des Bundesgerichtshofs auch in Textform kündigen können – also auch per E-Mail oder SMS und ohne eine Unterschrift.
Doch die Kündigung wird den Kunden oftmals erschwert. Anstelle einer E-Mail-Adresse, an welche die Kündigung gesendet werden kann, bietet z.B. der Mobilfunkanbieter O2 nur die Möglichkeit, seine Kündigung vorzumerken. Anschließend muss der Kunde binnen 10 Tagen den Kundenservice anrufen, um den Vorgang abzuschließen. Auch auf der Website von 1&1 ist die E-Mail-Adresse für die Kündigung nur schwer zu finden. Schneller geht es, wenn man nach dem Stichwort „Sonderkündigung“ googelt. O2 erklärt, dass eine Kündigung per E-Mail möglich sei. Die Adresse findet sich allerdings erst im Impressum.
Warum die Mobilfunkanbieter die Kündigung erschweren möchten liegt dabei auf der Hand: Am Telefon nutzen sie gerne die Möglichkeit, den Kunden neue Angebote zu unterbreiten und sie so zum bleiben zu überreden. Der einfachste Weg ist laut der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein daher noch immer die Kündigung per Einschreiben, am besten mit Rückschein. Dieser dient im Zweifel als Beleg.