Schadenersatz für Risikopapiere
11. April 2012
Ein Urteil des LG Düsseldorf macht derzeit vielen Anlegern Mut, die sich durch Anlagetipps ihrer Bank oder Finanzberater getäuscht fühlen. Das Gericht verurteilte eine beklagte Bank zu Schadenersatz in sechsstelliger Höhe.
Dem Urteil liegt die Klage einer Anlegerin zugrunde, die sich durch ihre Bank fehlerhaft beraten fühlte. Hintergrund der richterlichen Entscheidung war, dass die empfohlenen Papiere nicht der Risikoklasse entsprachen, die im letzten Beratungsgespräch zwischen Kundin und Bank vereinbart worden sind. Dass die Klägerin über langjährige Erfahrungen in der Geldanlage verfügte und bereits vorher auf risikoreiche Papiere gesetzt hatte, spielt nach Ansicht der Richter keine Rolle für den vorliegenden Fall. Einzig die Risikobereitschaft der Anlegerin für die konkrete Investition seien von Bedeutung. Durch den Ankauf von Papieren, welche die vereinbarte Risikoklasse überschreiten, erwachsen bereits Schadenersatzansprüche der Klägerin.
Das Urteil gilt als richtungsweisend, da sich Banken künftig genau an die im Beratungsgespräch vereinbarten Kriterien halten müssen, auch wenn das Anlageverhalten der betreffenden Kunden bislang auf höhere Risikobereitschaft schließen ließ. Der Kunde hat das Recht im Rahmen jeder Investition seine Risikobereitschaft neu festzulegen. Übersteigen die verkauften Papiere die mit dem Kunden vereinbarte Risikoklasse, drohen den Banken Regressforderungen.
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