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Salatcremes und -dressings auf dem Prüfstand

22. Juni 2016

Salat ist vor allem in der warmen Jahreszeit sehr beliebt und damit dieser nicht zu dröge wird, darf ein Dressing natürlich auch nicht fehlen. Selbstverständlich sollte das dann auch besonders fettarm sein. Doch halten die Hersteller immer das, was sie auf der Verpackung versprechen?

55 Proben im Test

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) untersuchte 55 Proben, darunter 29 Salatcremes und -saucen sowie 26 Essig-Öl-Dressings. Insgesamt mussten zwölf der Proben beanstandet werden. Das Hauptproblem – bei zehn der Beanstandungen – war eine fehlerhafte Kennzeichnung.

„Extra leicht“ keine zulässige Angabe

Salatcremes sind emulgierte Saucen auf Basis von Pflanzenöl. Häufig wird hierfür auch Joghurt verwendet. Der Fettgehalt liegt in der Regel bei 30 Prozent; fettreduzierte Varianten sollten zwischen 5 und 20 Prozent Fett betragen und werden in der Regel mit dem Zusatz leicht beworben. Unter den getesteten Salatcremes und -saucen befanden sich fünf mit einem Hinweis auf einen reduzierten Fettgehalt. Dieser betrug bei den Produkten zwischen 5 und 16 Prozent, wodurch die Anforderungen durchweg erfüllt wurden. Lediglich ein Produkt warb mit der Angabe „extra leicht“. Nach EU-Verordnung ist diese Angabe nicht definiert und somit nicht zugelassen. Neun weitere Proben wiesen ebenfalls Kennzeichnungsmängel auf. Die Untersuchung auf Konservierungs- und Süßstoffe ergab, dass kein Produkt die Höchstmenge überschritt.

Ein Knoblauch-Dressing vergoren

Essig-Öl-Dressings werden auf Basis von Essig, wie Wein- oder Balsamicoessig, hergestellt. Außerdem werden für die Herstellung Öle wie Raps-, Sonnenblumen- und Olivenöl sowie Verdickungsmittel verwendet. In dieser Kategorie wurden lediglich zwei Proben beanstandet. Ein Knoblauch-Dressing war bereits vergoren, während bei dem anderen das Mindesthaltbarkeitsdatum sowie die Loskennzeichnung schlecht erkennbar waren.

Quelle: Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)