Reisestornierung nach Terroranschlag
27. Januar 2016
In letzter Zeit scheinen sich die Anschläge in den beliebten Urlaubsregionen wieder zu häufen. Für viele ein Grund, nicht den lange geplanten Urlaub wahrzunehmen. Doch ist das so einfach möglich oder muss bei einer Stornierung mit hohen Kosten gerechnet werden?
Stornierung nur bei höherer Gewalt
Insonesien, Türkei, Tunesien und nicht zuletzt auch Frankreich – in letzter Zeit gab es viele Terroranschläge in beliebten Urlaubsregionen. Wer bereits seine Reise gebucht hat, dem ist nach so einem Anschlag nicht selten mulmig zumute, sodass die Lust auf den Urlaub komplett vergeht. Eine Stornierung ist in diesem Fall aber nicht so einfach möglich. Grundsätzlich muss hierfür ein Fall von höherer Gewalt – also etwa eine Naturkatastrophe oder eine Epidemie – vorliegen. „Es muss ein unvorhersehbares, von außen kommendes Ereignis eingetreten sein, das die Reise erheblich gefährdet und das bei der Buchung noch nicht absehbar war,“ so Juliane von Behren, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
Auf Kulanz der Anbieter hoffen
Bei Terroranschlägen wird von Fall zu Fall individuell entschieden. Die unmittelbare Gefahr für den Reisenden wird genauso berücksichtigt wie die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Liegt eine Warnung vor kann hiermit zumindest gut beim Anbieter argumentiert werden. Die Chancen stehen in so einem Fall nicht schlecht, dass der Urlaub kostenfrei storniert werden kann. Allerdings sind die Reiseanbieter nicht verpflichtet, sich an die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes zu halten. Weigert sich der Anbieter kann es sein, dass man auf den Stornokosten sitzen bleibt oder gar vor Gericht ziehen muss. Aus reiner Kulanz lassen es viele Veranstalter aber nicht darauf ankommen und bieten ihren Kunden eine kostenlose Stornierung an. Als erstes sollte man sich somit definitiv immer an den Reiseveranstalter wenden.
Quelle: Verbraucherzentrale Bayern