Rauchmelderpflicht in Niedersachsen, Sachen-Anhalt und Bremen
03. Januar 2016
In Deutschland gibt es nach wie vor gut 400 Feuertote im Jahr. Die meisten von ihnen sterben jedoch nicht in den Flammen, sondern an einer Rauchvergiftung. Mit einem Rauchmelder, der rechtzeitig vor der drohenden Gefahr warnt, kann dies verhindert werden.
Rauchmelder können Leben retten
Im Schlaf nimmt der Mensch keine Gerüche wahr. Dies führt dazu, dass die meisten Personen im Schlaf von einem Wohnungsbrand überrascht werden und keine Chance mehr haben, zu reagieren. Bei den meisten Bränden breitet sich der hochgiftige Rauch nämlich wesentlich schneller aus als die eigentlichen Flammen und bereits fünf Atemzüge in einer verrauchten Umgebung können tödlich sein. Selbst im Idealfall hat man im Schnitt nur in etwa vier Minuten Zeit, um sich zu retten. Es zählt also jede Sekunde.
Rauchmelderpflicht in fast allen Bundesländern
Aus eben diesen Gründen haben die meisten Bundesländern die Rauchmelderpflicht eingeführt. Bei Neubauten ist der Einbau in der Regel schon Pflicht, Ende diesen Jahres müssen auch Rauchmelder in bestehenden Bauten in Niedersachen, Sachen-Anhalt und Bremen eingebaut sein. In den folgenden Jahren ziehen hier auch Nordrhein-Westfalen (Ende 2016), Bayern (Ende 2017) und Thüringen (Ende 2018) nach. Mit Ausnahme von Berlin, Brandenburg und Sachsen besteht die Rauchmelderpflicht dann in sämtlichen Bundesländern. Sachsen wird jedoch bald ebenfalls nachziehen; in Berlin und Brandenburg wird bereits an einem Gesetzesentwurf gearbeitet.
Hier sollten Rauchmelder eingebaut werden
Die Rauchmelderpflicht bezieht sich auf sämtliche Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen abführen. Sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben, ist auch er Einbau in Wonzimmern sowie ausgebauten Dach- sowie Kellerräumen. In Küche und Bad sollten hingegen nur Hitzemelder verbaut werden, da Koch- und Wasserdämpfe bei handelsüblichen Rauchmeldern zu einfach zu Fehlalarmen führen können. Von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist jedoch die Frage, ob der Mieter oder der Vermieter für den Einbau und die Wartung zuständig ist.
Quelle: rauchmelderpflicht.eu