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Raucher sind am Arbeitsplatz nicht unfallversichert

11. April 2013

Rauchen ist eine persönliche Angelegenheit und hat keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit. Es ist nicht mit der Nahrungsaufnahme zu vergleichen, die der Herstellung und Aufrechterhaltung der Arbeitskraft dient. Entzugserscheinungen kann auch mit Nikotinpflastern entgegen gewirkt werden.

Dies unterstreicht eine Entscheidung des Sozialgerichts Berlin vom 5. Februar 2013 (AZ: S 68 U 577/12).

Obacht in der Raucherpause

Im Januar 2012 stieß eine Pflegehelferin in einem Berliner Seniorenheim auf dem Weg aus der Raucherpause in der Eingangshalle des Heims mit einem Mitarbeiter zusammen, der in einem Eimer Wasser trug. Das Wasser ergoss sich auf den Boden, die Pflegehelferin rutschte aus und brach sich einen Arm. Da sie am Arbeitsplatz gestürzt war, wollte sie den Unfall als Arbeitsunfall anerkennen lassen. Dies wurde jedoch abgelehnt, weshalb die Arbeitnehmerin im September 2012 Klage erhob und scheiterte. Selbst wenn Arbeitgeber einen Raucherraum zur Verfügung stellen würden, wären die Arbeitnehmer nicht unfallversichert, da kein betrieblicher Zusammenhang besteht.

Foto: Thomas Siepmann/pixelio.de