Pilotenstreiks
04. September 2018
Viele Urlauber, die mit der irischen Billig-Fluglinie Ryanair ihre Reise antreten wollten, wurden durch den Streik der Piloten ausgebremst. Wie das Handelsblatt berichtet, können die Kunden, die wegen des Streiks auf dem Boden bleiben mussten, wohl eher nicht mit Entschädigungen rechnen.
Keine guten Aussichten für Fluggäste
Sowohl spezialisierte Kanzleien als auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) schätzen die Streiks nach den Regelungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 als „außergewöhnliche Umstände“ ein, womit die Fluggesellschaft nicht für eine Entschädigung aufkommen muss.
Die auf Fluggastrechte spezialisierte Firma EUflight hat dennoch sechs Fluggästen ihre Forderungen abgekauft und bringt diese auf eigene Kosten gegen Ryanair vor Gericht. Dabei hofft sie auf eine höchstrichterliche Entscheidung, die sich in der Folge auch auf das Geschäftsmodell der Firma auswirken würde. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob innerbetriebliche Streiks generell eine Entschädigungspflicht auslösen können.
Der vzbv sieht eine kleine Chance auf Entschädigungen für die Fluggäste in einem früheren Entscheid des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte eine Airline zu Schadensersatz verurteilt, nachdem die Angestellten in einen wilden Streik getreten waren. Ob eine solche Entscheidung allerdings auch im Falle eines regulären Streiks getroffen werden würde, bleibt abzuwarten.