Skip to main content

EU-Lampenverordnung

06. September 2018

Vor mittlerweile sechs Jahren verschwand die Glühbirne aus den Regalen und sollte mit Energiesparlampen und LEDs ersetzt werden. Am 1. September 2018 trat nun die letzte Stufe der EU-Lampenverordnung an: Halogenlampen in Kolbenform und mit ungebündeltem Licht dürfen nicht mehr verkauft werden.

Die Halogenlampe folgt der Glühbirne

Die meisten Arten von Halogenlampen werden seit dem 1. September 2018 nicht mehr produziert. Grund dafür ist die EU-Lampenverordnung, die von der Europäischen Union 2008 beschlossen wurde. Mit ihr sollen bis 2020 europaweit 39 Terawattstunden Strom eingespart werden. Dazu wurden seit 2009 in mehreren Schritten Leuchtmittel mit hohem Stromverbrauch verboten. Nach der Glühbirne wird nun die Produktion der Halogenlampe eingestellt.

Gegenüber Glühbirnen und Halogenlampen haben Energiesparlampen und LEDs eine weitaus längere Lebensdauer und einen wesentlich geringeren Energieverbrauch. Während Halogenlampen eine Lebensdauer von etwa 2.000 Stunden haben, kommen LED-Leuchtmittel auf 15.000 Stunden und verbrauchen dabei wesentlich weniger Strom.

Niedervolt-Halogenlampen für eine Spannung von 12 Volt (mindestens Energieeffizienzklasse B) und klare Halogenlampen mit den Sockeln R7s und G9 (mindestens Energieeffizienzklasse C) dürfen weiterhin produziert und verkauft werden. Auch Restbestände sind weiterhin im Handel erhältlich.

Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dürfen ausgediente Halogenleuchtmittel im Hausmüll entsorgt werden. LEDs und Energiesparlampen gehören hingegen in die Altlampensammlung. 

Quellen: