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„Payment Service Directive“

11. Januar 2018

Am 13. Januar 2018 treten gleich mehrere Änderungen des Zahlungsverkehrs in Europa in Kraft. Dies bringt den Kunden mehr Sicherheit und Transparenz bei Online- und Kreditkartenzahlungen und gewährt Drittanbietern tiefe Einblicke in bisher Privates.

Mehr Sicherheit für Verbraucher

Gute Nachrichten für alle, deren Bank- oder Kreditkarte, deren Online-Banking und Lastschriftverfahren missbräuchlich verwendet wurde. Statt bisher 150 Euro verringert sich die Haftungsgrenze für Bankkunden auf maximal 50 Euro.

Zudem müssen die Banken nun fälschlich abgebuchte Beträge spätestens einen Tag nachdem sie über die falsche Buchung informiert wurden, zurückerstatten. Ist eine Überweisung auf ein falsches Bankkonto geleitet worden, muss die Bank alle Informationen, die für eine Erstattung des Geldes wichtig sind, weitergeben.

Wurden bei Buchungen und Reservierungen von Hotelzimmern oder Mietwagen Bankdaten angegeben, durfte bisher ohne Vorankündigung ein Betrag auf dem Konto des Kunden reserviert werden. Nun muss der Kunde dem explizit zustimmen.

Wer viel Online einkauft, stößt schnell auf Dienste wie Paydirekt oder Sofortüberweisung. Diese Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste unterliegen nun auch der Bankenaufsicht: So können Zahlungsaufträge beauftragt und Kontoinformationen abgerufen werden.

Banken-Monopol fällt

Bisher hatten Banken das Monopol auf den Zugriff der Kontodaten ihrer Kunden. Dieses Monopol fällt zum 13. Januar und bedeutet, dass Drittanbietern der Zugang zu Kundendaten gewährt werden muss. Als Drittanbieter zählen z.B. Finanz-Start-ups, die für den Kunden Zinsen vergleichen und den Geldtransfer regeln.

Der Weitergabe von privaten Daten an Firmen muss allerdings ausdrücklich zugestimmt werden. Verwendet werden dürfen sie nur für den Zweck, für den sie angefragt wurden. Ein unbeschränkter Zugriff auf die eignen Bankdaten muss nicht gefürchtet werden.

Quelle: www.fr.de