Nicht immer sinnvoll
09. Februar 2018
Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt aktuell vor Dienstleistern, die eine Rückabwicklung der Lebens- und Rentenversicherung übernehmen. Diese kassieren bis zu 50 % der Rückzahlungen, sodass es sich in vielen Fällen für den Kunden nicht lohnt.
Wer zwischen 1995 und 2007 eine private Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann dem Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen noch immer widersprechen, auch wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde. Die Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 76/11) 2014 getroffen und im Jahr 2015 noch präzisiert (Az. BGH IV ZR 384/14). Dies ist besonders für Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich frühzeitig von ihrer Versicherungspolice getrennt und daher nur einen Teil der eingezahlten Beiträge zurückerhalten haben, von Interesse.
Bei der Verbraucherzentrale Hamburg häufen sich Meldungen betroffener Verbraucher, welche die Hilfestellung von Dienstleistern in Anspruch genommen haben. Grund für die Beschwerden sind die horrenden Kosten von bis zu 50 % der ausgezahlten Summe. Nach der meist kostenlosen Erstprüfung vermitteln diese Dienstleister einen Anwalt, der zu normalen Gebührensätzen den Rechtsstreit mit der Versicherung führt. Wird zugunsten des Versicherten entschieden, verlangt der Dienstleister bis zu 50 % der Rückzahlung.
Somit macht es nicht für jeden Sinn, einen solchen Dienstleister einzuschalten. Oft wird von diesen noch nicht einmal geprüft, ob es sich für den Kunden finanziell lohnen würde, Widerspruch einzulegen. Unabhängige Versicherungsberater und Verbraucherzentralen beraten dahingehend zu überschaubaren Konditionen.