Neue EU-Richtlinie: Günstigere Zahlung mit gängigen Kreditkarten
05. Januar 2018
Händler dürfen seit diesem Jahr keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr verlangen. Die EU-Richtlinie gilt dementsprechend bei Onlineeinkäufen genauso wie bei Zahlungen an der Ladenkasse. Sie besteht allerdings nur für gängige Karten wie Mastercard oder Visa Kreditkarten. Was wird günstiger? Ein paar Beispiele finden Sie hier.
Deutsche Bahn
Die zusätzlichen Gebühren, welche die Deutsche Bahn bislang verlangte, wenn Kunden ihr Ticket mit der Kreditkarte bezahlen wollten, entfallen fortan. Bahnfahren wird für Kartenzahler dementsprechend günstiger.
Flugtickets
Zwar waren Airlines und Flugvermittler bereits zuvor verpflichtet, mindestens ein gängiges Bezahlverfahren kostenfrei anzubieten. Oftmals bezogen sich die entsprechende Angebote dann aber auf Anbieter von Kreditkarten, welche hierzulande wenig genutzt werden. Ab 2018 ist das nicht mehr gestattet.
Reiseveranstalter
Wer in diesem Jahr eine Reise plant, darf sich ebenfalls über Vergünstigungen freuen, denn auch hier entfallen die häufig veranschlagten Zusatzgebühren.
Veranstaltungstickets
Viele Ticket-Shops berechneten neben der Gebühr für die Bereitstellung der Tickets eine weitere Gebühr für Zahlungen mit der Kreditkarte. Diese Extragebühren dürfen nun ebenfalls nicht mehr eingezogen werden.
Allerdings gilt die neue EU-Richtline nur für weit verbreitete Karten, zum Beispiel von Mastercard und Visa. Für die weniger gängigen Kreditkarten, darunter American Express oder Diners Club, dürfen weiterhin Gebühren verlangt werden. Grund für die zweigleisige Verfahrensweise sind unterschiedliche Regelungen für die Kartenanbieter beim so genannten Interbanken-Entgelt.