Kündigung von Vertrag kostenpflichtig
29. Januar 2016
Wer sich im Fitnessstudio anmelden möchte, sollte den Vertrag vorher gründlich lesen. Nicht nur dass es häufig sehr schwer ist, ihn außerordentlich zu kündigen, einige Studios verlangen nun auch eine Gebühr bei einer ordentlichen Kündigung. Doch ist das erlaubt?
Kündigungen dürfen nichts kosten
Im vorliegenden Fall ging es um ein Eberswalder Fitnessstudio, welches 39 Euro von seinen Mitgliedern bei Kündigung oder Vertragsauflösung verlangte. Das ist so jedoch nicht rechtens, denn eine Vertragskündigung darf nichts kosten. Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnte deswegen das Fitnessstudio erfolgreich ab. Wer jedoch vorhat, in nächster Zeit einen Vertrag abzuschließen, sollte hierauf vermehrt achten. „Wer eine solche Klausel in seinem Vertrag findet, sollte nicht zahlen und die Beratung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen“, erklärt Juristin Dunja Neukamp.
Unangekündigte Gebühren und außerordentliche Kündigungen
Gebühren bei einer Vertragskündigung sind jedoch kein Einzelfall. Es sind zahlreiche Fälle bekannt, bei denen Betreiber von Fitnessstudios versuchen mit unlauteren Mitteln Geld zu machen. So erfand ein Fitnessstudio etwa einen „Umweltbeitrag“. Leider hat das Unternehmen hiermit laut Neukamp „nicht auf die Zustimmung seiner Mitglieder gewartet, sondern den Beitrag ungefragt vom Konto abgebucht.“ Auch außerordentliche Kündigungen führen immer wieder zum Streit. Wer keinen Sport mehr machen und dies auch mit einem ärztlichen Attest beweisen kann, hat üblicherweise das Recht, seinen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Vor Kurzem weigerte sich allerdings auch ein Fitnessstudio dies anzuerkennen. Wer Probleme mit seinem Vertrag hat, sollte sich in jedem Fall dagegen zur Wehr setzen und die örtliche Verbraucherzentrale informieren.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg