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Klage gegen Unister erfolgreich

11. November 2015

Die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Reiseanbieter Unister war erfolgreich. Das Unternehmen darf Kunden nicht mehr mit Warnhinweisen zum Abschluss von Versicherungen drängen.

Zum Abschluss gedrängt

Die Unister Travel Retail GmbH & Co. KG, die das Reiseportal fluege.de betreibt, hatte auf ihrer Seite Kunden, die das Angebot eines Umbuchungsservices und eines Reiseversicherungsschutzes verneint hatten, zum Abschluss dieser gedrängt. So erschien etwa der rot hinterlegte Warnhinweis „Achtung – nicht empfehlenswert“. Außerdem wurde vor den hohen Kosten einer Stornierung gewarnt, die bis zu 100 Prozent des Flugpreises betragen würden. Dies stimme aber auf keinen Fall, denn Steuern und Flughafengebühren könne man immer zurückverlangen.

Kosten nicht zulässig

Unzulässige Panik schürte der Reiseanbieter auch mit dem Reiseschutz. So erschien der Warnhinweis „Volles Risiko ohne Reiseschutz!“ selbst bei Reisen innerhalb Deutschlands. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse allerdings die Kosten des Transports. Desweiteren wurden die hohen Kosten bei Kreditkartenzahlungen für nicht rechtens erklärt. Die sieben Euro, die erhoben wurden, übersteigen den Betrag, den Kreditkartenunternehmen für Zahlungsabwicklung verlangen. Das sei laut dem Landgericht Leipzig nicht zulässig.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband
Bildquelle: Pixabay