Keine einheitliche Regelung
01. März 2018
Wer auf seine Ernährung achtet und des Öfteren einen Blick auf den Fett- und Zuckergehalt der Lebensmittel wirft, der kennt die irreführenden Kennzeichnungen vieler Hersteller. Denn mit winzigen Portionsgrößen werden selbst Süßspeisen wie z. B. Schokoriegel als vermeintlich „gesund“ dargestellt.
In einem aktuellen Marktcheck hat die Verbraucherzentrale 211 Lebensmittel aus acht Produktsparten überprüft. Dabei zeigte sich einmal mehr, dass eine gesetzliche Regelung für die Transparenz unerlässlich ist. Denn besonders Süßwarenhersteller stellen ihre Produkte als gesünder dar, als sie es tatsächlich sind.
Wer sich einmal die Portionsangaben genauer anschaut, wird dabei feststellen, dass sich eine Portion bei einem Schokoriegel zum Teil nur auf zwei Drittel des Riegels bezieht. Auch bei Dosensuppen wird trotz 390 ml Inhalts eine Portion als 260 ml deklariert. Bei Kidneybohnen bezieht sich die Angabe auf 200 g, obwohl die Dose 250 g beinhaltet. Bei Keksen schwanken die Angaben einer Portion zwischen 5 und 44 g, was einen Vergleich für den Verbraucher zur Rechenaufgabe macht.
Bei Lebensmitteln für Kinder besteht aus Sicht der Verbraucherzentrale ebenfalls Handlungsbedarf. Denn die Portionsangaben beziehen sich auf die Referenzwerte für Erwachsene – Kinder hingegen sollten deutlich weniger Fett, Zucker sowie Salz zu sich nehmen.
Dass es auch anders geht, zeigen einige Hersteller von Wurst, Käse und Milchprodukten. Die Angaben pro Scheibe sind leicht verständlich. Und bei Joghurt wird der ganze Becher als Portion festgelegt. Zu solch verständlichen Angaben fordert die Verbraucherzentrale die Hersteller auf.