Kaufbedingungen unzulässig
05. März 2018
Mit dem Amazon Dash-Button soll das Ordern häufig benötigter Artikel zum Kinderspiel werden. Die Preise der regelmäßig bestellten Ware zu ändern, behält sich Amazon in den AGB jedoch vor. Daher klagte die Verbraucherzentrale gegen den Konzern – und bekam Recht.
Mit dem Dash-Button von Amazon wird das Bestellen alltäglich benötigter Artikel wie z. B. Katzenstreu, Waschmittel oder Toilettenpapier noch simpler. Der Button ist dabei mit einem bestimmten Produkt, wie z. B. einem Waschmittel eines bestimmten Herstellers verknüpft. Konkret kann die Nutzerin/der Nutzer das jeweilige Waschmittel über die Amazon Shopping-App wählen. Der Dash-Button kann dann anschließend im Haushalt platziert werden. Sobald sich das Produkt dem Ende nähert, lässt es sich durch einen Druck des Buttons bequem nachbestellen; ohne dass man erst bei Amazon herumstöbern müsste.
Als Problem sieht die Verbraucherzentrale NRW jedoch das Fehlen der gesetzlich vorgegebenen Verbraucherinformationen. Denn Amazon behält sich in den AGB vor, den Preis des mit dem Button verknüpften Produkts jederzeit zu verändern. Der Kunde wird darüber erst nach dem Kauf informiert. Nach einer Klage vor dem LG Münster (Az.: 12 O 730/17) erhielt die Verbraucherzentrale Recht: Amazon muss die Kunden unmittelbar vor der Bestellung über den aktuellen Preis informieren. Zudem fehlt bei einer Bestellung über den Dash-Button der kraft Gesetzes erforderliche Hinweis, dass eine Zahlungspflicht entsteht. Amazon will gegen das Urteil des LG Münster allerdings Berufung einlegen.