Jungtiere nicht mit nach Hause nehmen
19. April 2016
Wer im Frühjahr einen erholsamen Waldspaziergang macht, wird mit etwas Glück auf das ein oder andere Jungtier treffen. So groß die Versuchung auch sein mag – man sollte es dabei belassen, sich an dem Anblick zu erfreuen, denn das Kleine mit nach Hause zu nehmen, ist nur in den wenigsten Fällen hilfreich.
Jungtiere nur im Notfall anfassen
Ein Jungtier, welches einsam und verlassen im Wald hockt, weckt in vielen den Beschützerinstinkt. Die erste Reaktion ist daher meist, das Kleine hochzunehmen und es mit nach Hause zu nehmen, um es per Hand aufzupeppeln oder einem Tierheim zur Pflege zu überlassen. In den meisten Fällen ist dies jedoch nicht nur unnötig, sondern auch schädlich für das Tier, da es in menschlicher Aufzucht seine natürlichen artspezifischen Verhaltensweisen verliert. Ein späteres Leben in freier Wildbahn gestaltet sich daher zumindest schwer, wenn nicht gar komplett unmöglich. In Versuchung führen in erster Linie kleine Feldhasen, die vermeintlich verlassen im Feld hocken. In der Regel ist dies jedoch kein Grund zur Beunruhigung, sondern ganz normales Verhalten. Die Kleinen gehören zu den Nestflüchtern, die nur ein- bis zweimal täglich in der Dämmerung von ihrer Mutter versorgt werden. „Nur ein offensichtlich krankes, verletztes oder nachweislich verwaistes Tier ist hilfebedürftig“, betont Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Auch für kurze Streicheleinheiten eignen sich die flauschigen Häschen nicht, denn wenn sie einmal menschlichen Geruch an sich tragen, werden sie zumeist von ihren Müttern verstoßen.
Aufzucht nur von fachkundigen Händen
Wenig Klarheit herrscht auch bezüglich des Umgangs mit kleinen Vögeln, die aus dem Nest gefallen sind. Zu unterscheiden ist hier zwischen Nestlingen und Ästlingen. Während die Nestlinge noch kein Federkleid besitzen, ist dies bei Ästlingen bereits so ausgeprägt, dass sie nicht länger die Wärme des Nests bedürfen. Sie werden daher von der Mutter auch weiterhin versorgt, wenn sie sich auf dem Boden befinden und sollten nicht gestört werden. Anders verhält es sich mit Nestlingen. Diese sind außerhalb des Nests nicht überlebensfähig. Wer einen solchen Vogel auf dem Waldboden vorfindet, sollte ihn vorsichtig zurück ins Nest legen. Wird der Kontakt so gering wie möglich gehalten, besteht üblicherweise nicht die Gefahr, dass das Jungtier von seiner Mutter verstoßen wird. Zur Sicherheit sollte jedoch ein bis zwei Stunden abgewartet werden, um zu überprüfen, dass die Mutter das Kleine auch weiterhin füttert. Ist dies nicht der Fall oder wird ein krankes oder verletztes Jungtier im Wald gefunden, sollte die Aufzucht von fachkundigen Händen wie Pflege- und Aufzuchtstationen, Tierschutzvereinen oder Naturschutzbehörden übernommen werden.
Anleinpflicht für Hunde beachten
Besondere Vorsicht gilt derzeit auch bei Hunden. Werden sie im Wald frei laufen gelassen, können sie Jungtiere aufstöbern und apportieren. Um dies zu verhindern gilt vielerorts vom 1. April bis zum 15. Juli eine Anleinpflicht für Wälder und freie Flächen wie Äcker, Wiesen, Weiden und Wasserflächen. Auch an Orten, an denen dies nicht Pflicht ist, sollte derzeit zum Schutz der Jungtiere ein besonderes Auge auf die eigenen freilaufenden Hunde geworfen werden. Im Zweifelsfall sollten sie besser angeleint werden.
Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)