Geoblocking in der EU aufgehoben
05. April 2018
Seit dem 1. April können kostenpflichtige Streaming-Dienste auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten genutzt werden. Damit werden die digitalen Grenzen für Angebote von Netflix, Sky Go, Maxdome und Amazon Prime abgeschafft. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender und kostenfreie Dienste sind jedoch nicht dazu verpflichtet, ihre Angebote auch im Ausland zur Verfügung zu stellen.
Digitale Grenzen abgeschafft
Mit der Portabilitätsverordnung der Europäischen Union können kostenpflichtige Streaming-Dienste nun auch im EU-Ausland bei vorübergehenden Aufenthalten genutzt werden. Wie lang solch ein vorübergehender Aufenthalt sein kann, wird in der Verordnung allerdings nicht definiert. Aus Sicht der Verbraucherzentrale würden ein längerer Urlaub oder ein Auslands-Semester jedoch unter die Regel fallen. Für die Nutzung der Dienste im EU-Ausland dürfen die Anbieter keine zusätzlichen Gebühren erheben. Allerdings sollte der Datenverbrauch überwacht werden, da sonst Zusatzkosten für die Datenübertragung entstehen können.
Ständiger Wohnsitz darf geprüft werden
Bei Vertragsabschluss oder einer Verlängerung des Vertrages dürfen die Streaming-Dienste Kundendaten abfragen, um festzustellen, wo der ständige Wohnsitz des Nutzers liegt. Dies kann über eine Abfrage des Wohnsitzes, der Kreditkartennummer oder der IP-Adresse geschehen. Zu diesem Zweck dürfen die Anbieter auch die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes verlangen.
Kostenfreie Dienste bleiben oft gesperrt
Die Anbieter kostenfreier, werbefinanzierter Dienste und die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender können ihre Angebote auf freiwilliger Basis im EU-Ausland zur Verfügung stellen. Auch hier müsste zuvor eine Überprüfung des Wohnsitzes der Nutzer stattfinden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert hier eine Nachbesserung, um Verbrauchern flächendeckend nicht nur kostenpflichtige, sondern auch kostenfreie Angebote während Auslandsaufenthalten zugänglich zu machen.