Geld zurück nach „Rock am Ring“
08. Juni 2016
Als am Wochenende „Rock am Ring“ wegen starker Stürme abgesagt werden musste, hatten die meisten Besucher Verständnis. Schließlich kann der Veranstalter nicht das Wetter kontrollieren. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises kann dennoch zum Teil möglich sein.
Schwere Stürme und zahlreiche Verletzte
Am Wochenende gab es bei „Rock am Ring“ als Folge eines Sturms zahlreiche Verletzte. Letztlich wurde die Lage so kritisch, dass das Festival sogar abgesagt werden musste. Während die Fans zwar enttäuscht waren und auch zahlreiche Bands nicht spielen konnten, hatten die meisten jedoch Verständnis für die Entscheidung. Obwohl höhere Gewalt für die Absage verantwortlich war, soll es aber dennoch eine Möglichkeit geben, den Eintrittspreis zumindest zum Teil erstattet zu bekommen. „Festivalbesucher können trotz höherer Gewalt verlangen, dass ihnen ein Teil des Eintrittspreises zurückgezahlt wird“, erklärt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale.
Mehrkosten müssen nicht erstattet werden
Wenn keine Leistung erbracht wurde, könne das Geld für diesen Teil auch zurückgefordert werden. „Wer Teile des Eintrittspreise trotz der schrecklichen Geschehnisse zurückfordern möchte, sollte sich schriftlich und mit einer Kopie des Tickets an den Veranstalter wenden“, rät Gollner. Die Höhe richte sich hierbei nach der Anzahl der ausgefallenen Acts. Mehrkosten müssen allerdings keine erstattet werden. Mussten also etwa Zugtickets aufgrund der früheren Abreise storniert werden, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die Kosten hierfür zu tragen.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz