Fernbehandlungsverbot wird gelockert
28. Februar 2018
Besonders auf dem Land gibt es seit Jahren das Problem eines Ärztemangels. Mit einer Lockerung des Fernbehandlungsverbots will die Bundesärztekammer (BÄK) es nun Ärzten ermöglichen, ihre Patienten auch über elektronische Kommunikationsmedien zu beraten und zu behandeln.
Telemedizin mit Voraussetzungen
Die Beratung und Behandlung von Patienten über Skype und anderen Kommunikationsmedien soll dann möglich werden, wenn die Patienten zuvor über die Vor- und Nachteile einer Onlineberatung aufgeklärt wurden. Zudem müssen die Ärzte die Online-Sprechstunde genau dokumentieren. Bisher gibt es nur einige Modellprojekte in Deutschland, in denen der ausschließlich digitale Kontakt zwischen Arzt und Patient erprobt wird.
Änderung auf dem Ärztetag erwartet
Bereits im vergangenen Jahr wurde von dem Ärztetag beschlossen, die bestehenden Berufsordnungen für Ärzte auf eine Erweiterung der Telemedizin überprüfen zu wollen. Nun soll auf dem kommenden Ärztetag im Mai eine Abstimmung zur Änderung des Regelwerks erfolgen. Die Änderung würde insbesondere in ländlichen Regionen eine Erleichterung bringen und den Ärztemangel zumindest teilweise ausgleichen. Vorbild ist hier die Schweiz: Bereits seit dem Jahr 2000 können sich Patienten per Telefon und Video von Ärzten beraten und behandeln lassen.
Quelle: www.spiegel.de