Facebook wegen unlauterem Wettbewerb verurteilt
15. Januar 2016
Facebook ist heutzutage das meistgenutzte Medium, um mit Freunden in Kontakt zu bleiben. Die Funktion, automatisch über das Adressbuch Freunde finden zu können, wurde daher von vielen als ideal empfunden. Was Facebook allerdings mit den Daten anstellte, wusste vorher kaum jemand.
Ohne Einwilligung keine Werbung
Die Funktion, die Facebook 2010 anbot, war einfach und simpel: Einfach das Adressbuch importieren lassen und alle Freunde automatisch auf Facebook finden. Für einige hatte dies jedoch ungeahnte Folgen. Facebook suchte nämlich nicht nur die Freunde heraus, die bereits Facebook besaßen, sondern schickte auch Einladungen an Nutzer, die Facebook noch nicht verwendeten. Da die ungefragten Dritten keine Einwilligung zu dieser Werbung gegeben hatten und auch die Facebook-Nutzer nicht ausreichend aufgeklärt wurden, was Facebook mit ihren Daten anstellt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Praxis nun für rechtswidrig erklärt. Facebook habe mit den ungefragten Benachrichtigungen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Facebook ist jedoch nicht der einzige Dienst, der diese Funktion nutzt. „Was das Urteil genau für den aktuellen Freundefinder bedeutet, müssen wir jetzt prüfen“, so Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Empfindliches Ordnungsgeld gefordert
Zudem wurde ein weiteres Urteil gegen Facebook nun rechtskräftig. Das Kammergericht Berlin hatte das Unternehmen wegen unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen verurteilt. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde abgewiesen, das Urteil somit rechtskräftig. Die betroffene Klausel besagt, dass Facebook die Nutzungsrechte für sämtliche auf der Seite gepostete Inhalte (etwa Fotos und Videos) erhält. Sogar das Recht Unterlizenzen an Dritte zu erteilen, wurde Facebook so eingeräumt. Die entsprechende Klausel soll allerdings nur redaktionell geändert worden sein, inhaltlich blieb alles beim Alten. Der vzbv hat deswegen im Dezember ein empfindliches Ordnungsgeld für Facebook gefordert.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)