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Eltern müssen über Filesharing aufklären

13. Januar 2016

Dass das Herunterladen von urherberrechtlich geschützten Inhalten im Netz illegal ist, wissen die meisten Menschen mittlerweile. Doch für Kinder scheint der kleine Klick oft so unspektakulär, dass sie nichts Böses vermuten. Das kann für die Eltern jedoch sehr teuer werden.

Verletzung der Aufsichtspflicht

Wer im Internet urheberrechtlich geschützte Musik, Filme und andere Dateien herunterlädt, muss teilweise mit sehr empfindlichen Strafen rechnen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun festlegte, sind Eltern hierfür in die Pflicht genommen, ihre Kinder aufzuklären und ihnen die Nutzung von Filesharing-Diensten zu untersagen, ansonsten können sie für die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht belangt werden. In einem Fall, den das Gericht behandelt hatte, gab ein minderjähriges Mädchen an, nicht gewusst zu haben, dass sie etwas Illegales tat. Das Gericht konnte daraufhin ebenfalls nicht mit Gewissheit feststellen, dass eine „Belehrung über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Internettauschbörsen und ein Verbot der Teilnahme daran“ stattgefunden hatte. Als Anschlussinhaber und aufgrund der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht wurden die Eltern daher haftbar gemacht.

Kindern legale Streamingdienste zur Verfügung stellen

Aufgrund der aktuellen Urteile sollten Eltern ihre Kinder unbedingt über die Illegalität von Filesharing aufklären. „Am besten sollten Verbraucher auf legale Streamingdienste zurückgreifen“, erklärt Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Eine Erklärung darüber in welcher Form und wie umfangreich eine Belehrung der Kinder stattfinden muss, damit die Eltern nicht mehr verantwortlich gemacht werden können, ist jedoch nicht geklärt worden.

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen