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E-Plus darf keine Forderungen Dritter eintreiben

15. Dezember 2015

Mobilfunkrechnungen sind oft undurchsichtig; besonders verwirrend wird es jedoch wenn plötzlich Kosten von Drittanbietern auftauchen, deren Dienste man nie in Anspruch genommen hat. Doch ist man dann erst einmal verpflichtet, die Handyrechnung zu zahlen oder darf man sich weigern?

Anbieter darf nicht ohne genaue Auskunft Geld fordern

Mit zweifelhaften Forderungen etwa durch Abos von Drittanbietern wollen die Mobilfunkanbieter oft nichts zu tun haben und verweisen bei Problemen einfach an den Drittanbieter. Kurios ist allerdings, dass sie gleichzeitig das Geld eintreiben und das für Forderungen, zu denen sie schlicht keine genauen Auskünfte geben. Das Landgericht Potsdam hat dies nun E-Plus untersagt. In dem verhandelten Fall hatte eine Kundin sich geweigert die von E-Plus geforderten Kosten zu zahlen, da sie keine kostenpflichtigen Angebote in Anspruch genommen hatte. Der Mobilfunkanbieter schrieb ihr jedoch: „Aus unseren Unterlagen geht hervor, dass wir Sie bereits (…) darüber informiert haben, dass Sie sich bitte an den entsprechenden Drittanbieter wenden möchten, um eine eventuelle Gutschrift zu erhalten. (…) Wir bitten Sie daher, den bei uns offenstehenden Betrag von 206,10 € auszugleichen.“ Das Gericht entschied nun, dass es nicht richtig sei, dass E-Plus die Zahlungen verlage, obwohl der Anbieter gleichzeitig keine Auskunft über die Forderungen geben kann oder will.

Direkt beim Anbieter beschweren

E-Plus sei allerdings keinesfalls der einzige Anbieter, der derartige Forderungen stellt; das sei gängige Praxis. „Es kann nicht sein, dass E-Plus seinen Kunden bei Leistungen Dritter, die sie weder wissentlich bestellt noch genutzt haben, den schwarzen Peter zuschiebt“, so Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Wer derartige Forderungen erhält, solle sich per Einschreiben mit Rückschein beim Anbieter beschweren und gleichzeitig den Drittanbieter anschreiben.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg