Blitzerwarner ausschalten
20. August 2013
Wer über ein Navigationsgerät mit integriertem Blitzerwarner verfügt, sollte diesen am besten ausschalten. Zwar dürfen die Hersteller der Geräte diese einbauen und bewerben, allerdings dürfen Blitzerwarner nicht genutzt werden.
Wird bei einer Verkehrskontrolle ein betriebsbereiter oder eingeschalteter Blitzerwarner im Fahrzeug entdeckt, droht ein Bußgeld von 75 Euro und vier Punkte in Flensburg.
Blitzerwarnung Dauerhaft aus
Verkehrsteilnehmer sollen nicht kurzfristig vor dem Blitzer gewarnt werden. Eine Warnung durch das Radio oder durch eine Eintragung in einer Karte dagegen ist erlaubt. Natürlich kann das Navigationsgerät weiterhin genutzt werden, allerdings muss die Blitzerwarnung dauerhaft ausgeschaltet sein.
Foto Radarblitz: Robert Babiak/pixelio.de