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Aufklärung von Verkehrsunfällen

18. Mai 2018

Der Bundesgerichtshof hat sogenannte Dashcams als Beweismittel bei Verkehrsunfällen zugelassen. Die kleinen Kameras werden hinter der Windschutzscheibe eines Autos installiert und nehmen das Verkehrsgeschehen auf. Wirklich legal ist dies wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Verkehrsteilnehmer nicht; dennoch können die Aufnahmen bei der Aufklärung von Verkehrsunfällen genutzt werden.

Aufklärung wichtiger als Täterschutz

In dem dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorliegenden Fall, wurde ein Autofahrer dabei aufgezeichnet, wie er bei Rot über eine Ampel fuhr. Daraufhin wurde er zunächst vom Amtsgericht Reutlingen zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt. Doch der Verurteilte wollte dies nicht hinnehmen: Die Aufnahmen verstoßen gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Tatsächlich sind die Frontscheiben-Kameras nicht legal, denn laut des Bundesdatenschutzgesetzes ist eine Überwachung des öffentlichen Raums ohne Anlass verboten. Das Persönlichkeitsrecht der aufgezeichneten Personen wird also verletzt, was jedoch auch auf mit dem Handy aufgenommene Fotos und Videos zutrifft.

Die Richter bestätigten nun, dass die Aufklärung von Verkehrsunfällen über dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des Täters steht. Eine Veröffentlichung der Dashcam-Aufnahmen ohne ein Verpixeln der gezeigten Personen ist jedoch weiterhin verboten. Die Versicherungswirtschaft begrüßt derweil das Urteil – denn wer konkret beweisen kann, dass er keine Schuld an einem Unfall hatte, muss keinen Einfluss auf den Schadensfreiheitsrabatt befürchten. Gleichzeitig sehen die Versicherer eine Möglichkeit zur Bekämpfung von Versicherungsbetrug.

Quellen: www.focus.de und www.stern.de